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Berlin & BrandenburgAusgetretene BSW-Abgeordnete planen Gruppe - Kritik vom BSW

13.01.2026, 16:14 Uhr
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Die BSW-Fraktion in Brandenburg ist nach dem Austritt von insgesamt fünf Abgeordneten kleiner geworden. Drei von ihnen würden gern eine eigene Gruppe bilden - doch das geht rechtlich bisher nicht.

Potsdam (dpa/bb) - Mehrere aus Partei und Fraktion ausgetretene BSW-Abgeordnete wollen im Brandenburger Landtag eine neue Gruppe bilden - doch das ist umstritten. Eine Landtagssprecherin sagte, das Fraktionsgesetz müsse hierfür geändert werden. Der frühere BSW-Abgeordnete André von Ossowski will mit den ebenfalls aus Partei und Fraktion ausgetretenen Parlamentariern Melanie Matzies und Reinhard Simon eine solche Gruppe bilden.

Dies ist grundsätzlich ab einer Größe von drei fraktionslosen Abgeordneten denkbar. Im Fraktionsgesetz heißt es aber, dass Landtagsmitglieder, die derselben Partei angehören oder aufgrund von Wahlvorschlägen derselben Partei in den Landtag gewählt wurden, jeweils nur eine Fraktion bilden dürfen. Alle drei Abgeordnete kamen nach der Landtagswahl über das BSW ins Parlament.

Von Ossowski will mit den beiden anderen Abgeordneten am Mittwoch Details über eine mögliche Gruppenbildung besprechen. Wie Matzies will er eine künftige SPD/CDU-Koalition grundsätzlich unterstützen. "Natürlich werden wir uns vorbehalten, einen kritischen Blick auf die Arbeit zu werfen", sagte er der dpa. Der "Nordkurier" hatte zuerst über seine Pläne berichtet. Matzies sagte: "Wir brauchen stabile Verhältnisse."

BSW-Fraktion behält sich rechtliche Schritte vor

SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann sagte, er sei offen für eine Änderung des Fraktionsgesetzes. Der Parlamentarische Geschäftsführer Ludwig Scheetz verwies nach einer rechtlichen Prüfung auf eine mögliche Kollision mit der Verfassung.

Die BSW-Fraktion ließ offen, ob sie dagegen vorgehen würde. "Aus meiner Sicht wäre ein solche Änderung des Fraktionsgesetzes eine Fortsetzung der Verfälschung des Wählerwillens", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Falk Peschel. Ob es rechtliche Schritte gebe, sei noch nicht entschieden.

Quelle: dpa

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