Berlin & BrandenburgBayern droht mit Verfassungsklage gegen Enteignungen

Seit Wochen regt sich die CSU in Bayern über die Diskussion über die Enteignung von Wohnungsunternehmen in Berlin auf. Sollte es wirklich dazu kommen, würde München sogar nach Karlsruhe ziehen.
München/Berlin (dpa/bb) - Bayern will notfalls mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Enteignung von Wohnungsunternehmen in Berlin vorgehen. Der Freistaat wolle sich "grundsätzlich dagegen wehren" auch gegen "Auswirkungen von derartigen, im Grunde sozialistischen Methoden", die auch Folgen für andere Bundesländer und damit für Bayern haben würden, sagte Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).
Die Normenkontrollklage werde dann notwendig, wenn in Berlin tatsächlich entsprechende Enteignungen vom Senat und Abgeordnetenhaus umgesetzt würden, sagte er nach einer Sitzung des Kabinetts in München.
In Berlin ist das Thema wegen des Wahlkampfs erneut auf der Tagesordnung. Bei einem erfolgreichen Volksentscheid 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. In Berlin wird am 20. September ein neues Landesparlament gewählt.
Berliner CDU auch gegen Enteignung von Immobilienunternehmen
Die Regierungskoalition aus CDU und SPD in Berlin beschloss als Reaktion darauf im März ein Gesetz, das den Rahmen für die Überführung zum Beispiel von Grund und Boden in Gemeineigentum setzt.
Die CDU hat mehrfach betont, dabei gehe es aber explizit nicht um Enteignungen etwa von Großvermietern, wie dies in Berlin die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" fordert.
Berlins Regierender Bürgermeister und CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner hatte der Enteignung von Immobilienunternehmen erst beim Parteitag vergangene Woche eine klare Absage erteilt. An der Berliner SPD-Spitze gibt es dafür auch keine Unterstützung. Die Berliner Linke kündigte dagegen an, den Volksentscheid umsetzen zu wollen.
Bayern will auch im Bundesrat gegen Enteignung vorgehen
Die CSU um Parteichef Markus Söder macht bereits seit Wochen Stimmung gegen die Enteignung von Wohnungsunternehmen. Bayerns Kabinett beschloss zwischenzeitlich auch eine Bundesratsinitiative, die sich gegen Enteignungen ausspricht.
"Eine mögliche Vergesellschaftung bedeutete einen tiefgreifenden Eingriff in die Eigentumsordnung und stünde im Widerspruch zur sozialen Marktwirtschaft, die auf Freiheit, Wettbewerb und privater Verantwortung beruht. Sie bedroht bereits jetzt private Investitionsbereitschaft – mit bundesweiten Auswirkungen auf den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt", teilte die Staatskanzlei in München mit.
Angst vor Kollateralwirkungen auch für den Finanzmarkt
Aus bayerischer Sicht sind insbesondere die zur Diskussion stehenden Entschädigungen für die Enteignungen in Höhe von 40 bis 60 Prozent des Verkehrswertes der Immobilien verfassungswidrig. Zudem würden die "Kollateralwirkungen" weit über Berlin hinaus wirken und im schlimmsten Fall den Finanzmarkt in die Bredouille bringen. "Das ist ein reines Ideologieprojekt", so Herrmann. Zudem werde dadurch keine einzige neue Wohnung gebaut.