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Berlin & BrandenburgGericht: Demo-Verbot zu Nakba-Gedenktagen zulässig

19.02.2026, 16:41 Uhr
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Der Nahost-Konflikt sorgt auf Berlins Straßen für emotionale Demonstrationen. Weil sie zum Nakba-Gedenktag Ausschreitungen befürchtet, verbietet die Polizei Kundgebungen. Zum Teil zu Recht.

Berlin (dpa/bb) - Verbote der Berliner Polizei von Demonstrationen zum palästinensischen Gedenktag Nakba in den Jahren 2022 und 2023 waren rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Gefahrenprognose der Polizei sei nachvollziehbar, sagte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier zur Begründung.

Verbote kleinerer Versammlungen in dem Kontext erklärte das Gericht allerdings für unzulässig. Dabei ging es um zwei Kundgebungen mit jeweils rund 50 Menschen auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg wenige Tage vor dem Nakba-Gedenktag am 15. Mai 2022.

Polizei begründete Verbote mit Gefahren

Die Kläger hatten unterschiedliche Versammlungen im Mai 2022 und 2023 in Kreuzberg und Neukölln geplant. Die Polizei verbot sämtliche Versammlungen. Sie begründete dies damit, es bestehe die Gefahr, dass es zu volksverhetzenden und antisemitischen Parolen, Gewaltausbrüchen und Gewaltverherrlichung komme. Die Polizei verwies dabei auf Erfahrungen bei vergleichbaren Kundgebungen. Das war aus Sicht der Kläger rechtswidrig.

Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im Zusammenhang mit der Staatsgründung Israels und dem ersten Nahostkrieg im Jahr 1948.

Quelle: dpa

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