Berlin & BrandenburgLachgas am Steuer – neue Gefahr bei illegalen Autorennen

Berlin bleibt ein Hotspot beim Thema Raserei. Polizei und Justiz ermitteln jährlich zu Hunderten verbotenen Kraftfahrzeugrennen - und kämpfen gegen neue Phänomene.
Berlin (dpa/bb) - Die Raserei auf Berlins Straßen nimmt nicht ab: Im ersten Halbjahr 2026 sind schon 476 neue Fälle verbotener Kraftfahrzeugrennen bei Amtsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft gelandet. Das ergab eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Damit ist absehbar, dass in diesem Jahr die bisherige Rekordzahl an Verfahren übertroffen werden könnte", sagte Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann. Der Jurist leitet eine Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen bei der Berliner Amtsanwaltschaft.
Die bislang höchste Anzahl von Raser-Fällen landete 2024 bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden - es waren 923 Verfahren. 2025 lag die Zahl mit 876 Verfahren laut Behörden etwas darunter.
Mit Lachgas am Steuer
Wie in der Vergangenheit waren es vor allem Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren, die in den vergangenen Monaten als Raser auffielen. Auffällig ist jedoch laut Winkelmann, dass verbotene Kraftfahrzeugrennen vermehrt unter dem Einfluss von Lachgas erfolgten.
Lachgas, das eigentlich in der Medizin als Betäubungsmittel eingesetzt wird, wird seit einigen Jahren vor allem von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen auch als Partydroge konsumiert. Doch es kann zu Vergiftungen kommen. Seit dem 12. April ist der Verkauf von Lachgas eingeschränkt, um vor allem Jugendliche zu schützen. "Man kann nur hoffen, dass diese Gesetzesänderung Wirkung zeigt", sagte Winkelmann.
Erschwert werden die Ermittlungen gegen Raser auch dadurch, dass es in den vergangenen Monaten vielen Tätern gelang, vor der Polizei zu fliehen. Nach den Angaben richten sich von den 476 neuen Verfahren 99 gegen unbekannte Fahrer. Das seien mehr als sonst, erklärte Winkelmann.
Ein Problem bleibt, dass junge Männer zu leicht an hochmotorisierte Fahrzeuge gelangen. Häufig handelt es sich um Mietwagen von Unternehmen, die nach Ermittlungen des Landeskriminalamtes gegründet wurden, um hochwertige Kraftfahrzeuge für illegale Autorennen oder als Drogenfahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Die Länder wollen gegen solche Autovermieter härter vorgehen können. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) wurde im März vom Bundesrat angenommen.
Höhere Strafen für illegale Autorennen
Im Oktober 2017 gab es eine Gesetzesverschärfung für verbotene Kraftfahrzeugrennen. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen. Der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch die Raserei der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.
Berlin gilt bundesweit als ein Hotspot der Raserei. Ein dramatischer Fall hatte im Februar 2016 für Schlagzeilen gesorgt. Damals war ein unbeteiligter Fahrer (69) wegen eines illegalen Autorennens am Kurfürstendamm ums Leben gekommen. Die "Ku'damm-Raser" sind inzwischen rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.