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Berlin & BrandenburgLandeswahlausschuss: 26 Parteien dürfen sich beteiligen

17.06.2026, 12:51 Uhr
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CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD, Piratenpartei und noch einige mehr: Der Landeswahlausschuss hat sich damit beschäftigt, wer sich an der nächsten Abgeordnetenhauswahl beteiligen darf.

Berlin (dpa/bb) - An der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September dürfen sich 26 Parteien beteiligen. Das hat der Landeswahlausschuss bei seiner Sitzung im Roten Rathaus entschieden. Dazu zählen CDU und SPD, Grüne, Linke, AfD, FDP und BSW, aber auch zahlreiche weitere wie die Tierschutzpartei, die Piratenpartei, Volt oder die Mieterpartei.

Bei einer Reihe von politischen Vereinigungen hat der Landeswahlausschuss zunächst überprüft, ob sie als Partei im Sinne des Gesetzes einzustufen sind. Das ist Voraussetzung dafür, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus anzutreten.

Unterschriftensammlungen laufen noch

Das gilt sowohl für die Eigenheim Partei – Die neuen Liberalen als auch für Losdemokratie – Partei für eine starke Bürgerschaft, wie der Ausschuss entschieden hat.

Welche Parteien dann tatsächlich auf dem Stimmzettel zu finden sind, steht noch nicht endgültig fest. Parteien, die zuletzt nicht im Abgeordnetenhaus oder im Bundestag vertreten waren, müssen noch Unterstützerunterschriften sammeln.

Quelle: dpa

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