Berlin & BrandenburgLeinen los: Wasserschutzpolizei auf Einsätze vorbereitet

Saisonstart auf dem Wasser - die Polizei verstärkt ihre Kontrollen. Warum Schiffsunfälle passieren und was Freizeitkapitäne beachten müssen.
Potsdam/Brandenburg an der Havel (dpa/bb) - Freizeitkapitäne holen ihre Boote jetzt wieder aus dem Winterlager: Mit dem Start der Wassersportsaison in Brandenburg beginnt auch für die Wasserschutzpolizei in Westbrandenburg eine arbeitsintensive Zeit. Kontrollen auf Flüssen und Seen werden verstärkt, aber auch der Schutz gegen Diebe.
Die Unfallbilanz des vergangenen Jahres zeigt in Westbrandenburg eine positive Entwicklung. Das Sommerwetter war aber auch durchwachsen. Insgesamt wurden 2025 laut Polizei 77 Schiffsunfälle im Bereich der Polizeidirektion West registriert. Der Großteil entfiel mit 65 Fällen auf die Sportschifffahrt. Zwölf Unfälle betrafen die Berufsschifffahrt. Im Jahr 2024 hatten sich auf Brandenburgs Gewässern 89 Schiffsunfälle ereignet.
Einige Unfälle haben tragische Folgen: Drei Menschen kamen 2025 bei Schiffsunfällen ums Leben, zwei weitere wurden verletzt, wie die Polizei mitteilte.
Polizei: Wassersportler kennen Boote zu wenig
Als häufigste Unfallursache gelten laut Polizei Manövrierfehler: "Viele Wassersportler kennen ihr Boot nicht richtig und haben zu wenig Erfahrung und zu wenig Streckenvorbereitung, bevor sie sich aufs Wasser begeben."
Polizei geht gegen betrunkene und aggressive Bootsführer vor
Die Wasserschutzpolizei kündigte verstärkte Kontrollen an: Die Beamten wollen vor allem Geschwindigkeitsverstöße sowie Alkohol und Drogen im Blick haben. Die Wasserschutzpolizei in Westbrandenburg betreut von ihren Standorten in Potsdam und Brandenburg an der Havel aus fast 300 Kilometer Bundeswasserstraßen und andere Gewässer.
Wie sind die Regeln auf dem Wasser?
Wie im Straßenverkehr gilt auf allen Gewässern die 0,5-Promille-Grenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen, erklärte die Polizei.
Allerdings kann bei Ausfallerscheinungen, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig - analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-up-Paddler müssen sich daran halten.
Auch Raser gefährdeten die Sicherheit auf dem Wasser, mahnte die Polizei. "Gerade der Sog- und Wellenschlag erzeugt gefährliche Situationen für Schwimmer und auch für kleinere Wasserfahrzeuge."
Wie lassen sich Bootsmotoren vor Dieben schützen?
Zudem rät die Polizei Boots-Eigentümern, Außenbordmotoren vor Dieben zu schützen. Sogenannte GPS-Tracker hätten sich dafür bewährt, hieß es. Bei einem Diebstahl werde ein Standort-Signal an den Eigentümer gesendet. Kleine Motoren sollten am besten nach jeder Fahrt abmontiert und sicher gelagert werden, rät die Polizei.
Zudem bietet sie eine Gravierung von Motoren an, um diese leichter wiederzufinden und Diebe abzuschrecken. Termine der Polizei für die Kennzeichnung von Bootsmotoren: Am 18. April auf dem Gelände der Polizeiinspektion in Brandenburg an der Havel und am 19. April bei der Wasserschutzpolizei in Potsdam.