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Berlin & BrandenburgNach Beißattacken – Hundehalterin zu Geldstrafe verurteilt

02.04.2026, 16:29 Uhr
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Eine Frau führt ihren Hund nachts ohne Leine, obwohl er bereits als aggressiv aufgefallen ist. Die Französische Bulldogge beißt einen Mann aus der Nachbarschaft, 20 Minuten später einen Polizisten.

Berlin (dpa/bb) - Nach mehreren Beißattacken ihres Hundes in Berlin-Oberschöneweide soll eine Frau eine Geldstrafe von 1.050 Euro zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 29-Jährige der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen schuldig. Sie habe keine erforderlichen Maßnahmen unternommen, um der Gefährlichkeit des Hundes zu begegnen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Frau habe ihr Leben und auch den Hund nicht im Griff gehabt.

Von den Attacken waren ein Mann aus der Nachbarschaft der Frau sowie zwei Polizeibeamte betroffen. Ein 49-Jähriger wurde im April 2025 in Hand und Wade gebissen, als die Frau nachts beim Gassigehen den Hund ohne Leine führte. Nur 20 Minuten später erlitt ein Polizeibeamter in der Wohnung der Frau einen Biss in die Hand. Bereits im Dezember 2024 wurde ein Polizist bei einem Einsatz wegen der Frau an der Hand verletzt.

Gericht: Tier nicht absichtlich eingesetzt

Die Angeklagte habe gewusst, dass der Hund "Probleme hatte und aggressiv hervorgetreten war", hieß es weiter im Urteil. Es sei der Frau, die bei den Taten zum Teil erheblich alkoholisiert gewesen sei und zudem ärztlich verordnete Medikamente eingenommen hatte, nicht gelungen, das Tier zu kontrollieren und ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Sie habe den Hund aber nicht absichtlich eingesetzt, um Menschen zu verletzen. Von diesem Vorwurf der Anklage war auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer abgerückt.

Die 29-Jährige hatte geschildert, sie habe sich damals in einem schlechten psychischen Zustand befunden. Der Hund, den sie 2015 von einer Familie übernommen habe, sei zwar unberechenbar gewesen. "Ich habe in den Situationen aber nicht damit gerechnet, dass er beißen würde", so die Frau. Kurz nach der letzten Attacke sei ihr die Französische Bulldogge weggenommen worden. Das zuständige Amt habe ihr das Halten und Führen von Hunden für die Dauer von fünf Jahren untersagt.

Aus Sicht des Gerichts war die Frau bei den Taten in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro erging. Die Staatsanwältin hatte 80 Tagessätze gefordert. Die Angeklagte, die ohne Verteidiger erschienen war und unter Tränen ausgesagt hatte, bedankte sich am Ende des Prozesses. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

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