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Berlin & BrandenburgNeue Corona-Regeln in Brandenburg: 2G plus für Gaststätten

17.01.2022, 02:17 Uhr
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(Foto: Stefan Sauer/dpa/Symbolbild)

Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg gelten die schärferen Corona-Regeln von heute an. Die 2G-plus-Regel greift dann für den Besuch von Gaststätten. Wer geimpft und genesen ist, aber keine Booster-Impfung hat, braucht einen tagesaktuellen negativen Corona-Test. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis. Wer unter 18 Jahren ist, braucht einen Nachweis für die vollständige Impfung, aber keinen Test und keine Booster-Impfung.

Die 2G-plus-Regel gilt aber nicht mehr, wenn sich die Lage in den Krankenhäusern entspannt. Nach einem Kompromiss mit der CDU wird sie ausgesetzt, wenn die Warnampel bei der Sieben-Tage-Inzidenz neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 landesweit eine Woche lang auf Gelb oder Grün ist und zugleich beim Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten auf Grün. Das ist derzeit nicht der Fall.

Im öffentlichen Nahverkehrgilt ab Montag eine FFP2-Maskenpflicht. Die Tragepflicht für FFP2-Masken und OP-Masken wird ausgeweitet: Bisher konnten sie inInnenräumen etwa in Kinos, Theatern und bei Gerichtsverhandlungen abgenommen werden, falls bis zum nächsten Sitzplatz mindestens ein Meter Abstand war. Das fällt jetzt weg.

Quelle: dpa

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