Berlin & BrandenburgPflegekräfte: 84 Prozent der Beschäftigten grundimmunisiert
Vor einer ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind noch nicht alle Beschäftigten vollständig geimpft. Kontrollieren sollen das dann die Gesundheitsämter. Die kommen an ihre Grenzen.
Potsdam (dpa/bb) - Eineinhalb Monate vor dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 15. März war ein großer Teil der Mitarbeitenden in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Wohnformen Brandenburgs noch nicht vollständig gegen das Coronavirus immunisiert. Das geht aus der am Montag veröffentlichten Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion hervor.
Mit Stand 25. Januar 2020 waren demnach erst 83,8 Prozent der 5384 gemeldeten Pflegekräfte in ambulanten Wohnformen vollständig geimpft. 14,3 Prozent waren nicht vollständig immunisiert. Von den gemeldeten 19 318 stationär arbeitenden Pflegekräften waren 84 Prozent vollständig geimpft, 14,2 Prozent waren es nicht.
In Einrichtungen der Eingliederungshilfe waren von 880 gemeldeten Beschäftigten im ambulanten teilstationären Dienst 84,4 Prozent vollständig und 15,7 nur teilweise geimpft. Von den 5487 gemeldeten Mitarbeitenden in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe waren 82,5 Prozent grundimmunisiert und geboostert. Ebenfalls 15,7 Prozent hatten keinen vollständigen Impfschutz. Laut Ministerium gab es bei der Erhebung zum Stichtag 25. Januar eine Rücklaufquote von 84 Prozent.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen müssen bis zum 15. März nach dem Infektionsschutzgesetz nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Sie können auch ein Attest vorlegen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der öffentliche Gesundheitsdienst soll den Impfstatus überprüfen.
Wie es in der Antwort weiter heißt, sind die Gesundheitsämter Brandenburgs wegen der seit zwei Jahren bestehenden Belastungen nur bedingt in der Lage, zeitnah die Impfnachweise der Beschäftigten zu prüfen und ihnen ein Verbot auszusprechen, ihre Arbeitsstätte aufzusuchen. Die Landesregierung prüfe derzeit, ob den Gesundheitsämtern eine entsprechende Software für diese Arbeit zur Verfügung gestellt werden könne.
Die Landesregierung gehe davon aus, dass auch nach dem 15. März 2022 die Versorgung der Menschen in den sozialen Einrichtungen gesichert ist, heißt es weiter. Bei ihren Entscheidungen sollten die Gesundheitsämter berücksichtigen, dass die gesundheitliche und pflegerische Versorgung aufrecht erhalten bleibe.