Berlin & BrandenburgPolizei findet Hunderte gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen

Über 300 Gegenstände beschlagnahmten Polizisten bei ihren Kontrollen an 15 Bahnhöfen in Berlin und dem Potsdamer Hauptbahnhof. Die Bundespolizei zieht Bilanz nach viereinhalb Wochen.
Berlin/Potsdam (dpa/bb) - Innerhalb von gut vier Wochen hat die Bundespolizei 339 mutmaßlich gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen in Berlin und Potsdam sichergestellt. Die Kontrollen erfolgten zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 wegen eines Mitführverbots für gefährliche Gegenstände. "Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen", hieß es. Konkret wurden 145 verschiedene Messer, 80 Reizstoffe, 22 Hiebwaffen, 45 mögliche Schlag- und Stichgegenstände sowie 30-mal Pyrotechnik gefunden. 17 weitere Gegenstände waren Schusswaffen, Schreckschusswaffen oder Anscheinswaffen.
Die Beamten kontrollierten im Schnitt 170 Personen pro Tag zusätzlich auf gefährliche Gegenstände, wie Tierabwehrsprays, Scheren oder Schlaggegenstände. Die Kontrollen wirkten der zunehmenden Gewalt an Bahnhöfen deeskalierend entgegen, teilte die Bundespolizei mit.
Nach 620 Kontrollierten war gefahndet worden
In 166 Fällen verstießen Fahrgäste demnach gegen das Waffengesetz oder die Waffen- und Messerverbotszone in Berlins ÖPNV. Während der Kontrollen kamen die Polizistinnen und Polizisten außerdem 501 weiteren Straftaten auf die Spur. Davon seien 129 Gewalttaten, 96 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und 78 Betäubungsmitteldelikte gewesen. Den Angaben nach fanden die Polizistinnen und Polizisten zusätzlich 620 Personen, nach denen gefahndet wurde und hätten zudem 48 offene Haftbefehle durchgeführt.
Das Mitführverbot galt vom 31. Dezember 2025 bis zum 02. Februar 2026 jeweils täglich von 14 Uhr bis 4 Uhr des darauffolgenden Tages am Potsdamer Hauptbahnhof und den 15 Berliner Bahnhöfen: Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz und am Hauptbahnhof.
U-Bahnhöfe waren ausgeschlossen. Gegenstände gelten laut der Allgemeinverordnung dann als gefährlich, wenn sie jederzeit als Waffe eingesetzt werden könnten, weil sie beispielsweise in der Jackentasche verstaut sind.