Hamburg & Schleswig-HolsteinFreispruch in Prozess um Fußtritt auf Polizeiwache

Auf einer Hamburger Polizeiwache tritt ein Betrunkener eine Beamtin. Ihr Kollege reagiert mit einem Fußtritt. Nach einem dreijährigen Strafverfahren zieht das Landgericht nun einen Schlussstrich.
Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um einen Fußtritt auf einer Polizeiwache hat das Landgericht Hamburg den angeklagten Beamten freigesprochen. Es habe nicht ausgeschlossen werden können, dass der 54-Jährige in Nothilfe für seine Kollegin handelte, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der Polizist war in erster Instanz vom Amtsgericht St. Georg wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 150 Euro - insgesamt also 18.000 Euro - verurteilt worden.
In der Anklage hatte es geheißen, der Beamte habe am 28. März 2023 einen in Gewahrsam genommenen Mann ohne ersichtlichen Grund wuchtig auf eine Bank gedrückt und einen kräftigen Fußtritt gegen den Oberschenkel verpasst. Zuvor hatte der damals 26-jährige alkoholisierte Mann einer Kollegin des Angeklagten mit dem Fuß gegen das Knie getreten.
In Gewahrsam genommener Mann zu Geldstrafe verurteilt
Der in Gewahrsam genommene Mann wurde wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und anderer Taten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin am Landgericht ist er wegen zahlreicher Straftaten, darunter Körperverletzung, Widerstand, Diebstahl, Schwarzfahren und Beleidigung, vorbestraft.
Als sogenannter bürgernaher Beamter kannte der Angeklagte den obdachlosen, aus Somalia stammenden Mann seit längerer Zeit und hatte schon oft dienstlich mit ihm zu tun gehabt. Der 26-Jährige sei am Hansaplatz in St. Georg - einem sozialen Brennpunkt in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs - mehrfach durch Belästigung von Passanten aufgefallen, hieß es im verlesenen Urteil des Amtsgerichts.
Platzverweis und Ingewahrsamnahme
Auch an jenem Tag im März 2023 hatte er am Morgen Passanten belästigt und von dem angeklagten Beamten einen Platzverweis bekommen. Am Nachmittag trafen beide wieder aufeinander. Der 26-Jährige schlief auf einer Bank im Außenbereich eines Lokals. Der Wirt hatte sich darüber bei der Polizei beschwert. Der Beamte fesselte dem Betrunkenen die Hände auf dem Rücken und brachte ihn gemeinsam mit Kollegen im Auto zum örtlichen Polizeikommissariat.
Dort sollte der 26-Jährige durchsucht werden, musste aber zunächst auf einer Bank warten. Er schien dabei zu schlafen, trat aber plötzlich einer Polizeianwärterin mit der Schuhspitze gegen das Knie. Der Tritt des angeklagten Polizisten sei nur Sekunden danach erfolgt, möglicherweise in einer Nothilfesituation, erklärten die Verteidiger. Dass der 26-Jährige dabei verletzt wurde oder Schmerzen erlitt, habe nicht festgestellt werden können.
Verteidiger: Angeklagter beschützte Kollegin
Der Angeklagte selbst sagte, er habe weitere Tritte des 26-Jährigen verhindern wollen. Ihm die Beine festzuhalten und Fußfesseln anzulegen, wäre in dem Moment zu gefährlich gewesen. Der Polizist bestritt, dass er den 26-Jährigen zuvor unnötig grob auf die Bank gedrückt habe.
"Unserem Mandanten ist sein pflichtbewusstes Einschreiten zum Verhängnis geworden. Er hat seine Kollegin beschützt und musste dafür ein über drei Jahre andauerndes Strafverfahren ertragen, das ihn massiv belastet hat", erklärten die Verteidiger Robert F. Feist und Sina Aaron Moslehi. Nach Angaben der Gerichtssprecherin hatte auch die Staatsanwaltschaft schließlich einen Freispruch gefordert.
In Gang gekommen war das Verfahren durch einen Bericht der Polizeianwärterin, die von dem 26-Jährigen getreten wurde, und ihres Ausbilders, der ebenfalls bei dem Vorfall zugegen war. Der Angeklagte wechselte nach 15 Jahren Dienst in St. Georg an ein anderes Polizeikommissariat.