Hamburg & Schleswig-HolsteinGleichstellungsgesetz: Schleswig-Holstein plant neue Regeln

Ein Gesetzesentwurf soll Gleichstellung in Schleswig-Holstein stärken. Was in der Reform geplant ist und wie die Opposition auf die Vorschläge der schwarz-grünen Landesregierung reagiert.
Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Landtag hat mit großer Einigkeit über eine Novelle eines Gleichstellungsgesetzes debattiert. "Bei der Gleichstellung geht es um die Machtverteilung innerhalb unserer Gesellschaft", sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) in ihrer Rede im Plenum in Kiel. "Es geht darum, wer mit am Tisch sitzt, wenn Entscheidungen getroffen werden, wer wie viel verdient und wer welche Chancen bekommt."
Da die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, gehörten sie auch zur Hälfte mit in Entscheidungen eingebunden. Zentrales Ziel der Gesetzesreform sei es, die Gleichstellung in der Verwaltung auf Landesebene und kommunaler Ebene voranzutreiben. So zeigt laut Touré der vergangene Gleichstellungsbericht, dass 60 Prozent der Mitarbeiterinnen in der Verwaltung Frauen sind. Allerdings nehme der Anteil von Frauen in Führungspositionen rapide ab. Auch deshalb sei eine Reform nötig.
Welche Änderungen geplant sind
So soll etwa bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände sowie Verwaltungs- und Aufsichtsräte deutlich verbindlicher eine Gleichberechtigung vorgeschrieben werden. Ebenso soll laut dem Gesetzentwurf die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf stärker in den Fokus rücken. Beschäftigte, die aus familiären Gründen eine Beurlaubung beantragen - etwa zur Betreuung eines Kindes oder zur Pflege eines nahen Angehörigen -, sollen ihrem Wunsch nachgehen können, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegen sprechen.
Frauen sollen ebenfalls bevorzugt an Fortbildungen für Führungspositionen teilnehmen können, die sie auf solche Aufgaben vorbereiten. Auch Führung in Teilzeit soll den Angaben nach erleichtert werden. Überdies soll das Gesetz den Gleichstellungsbeauftragten mehr Rechte und Befugnisse an die Hand geben.
Ein weiterer Schwerpunkt sei der stärkere Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Künftig soll jede Form sexueller Belästigung nicht nur verboten sein, sondern auch dienstliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem werde klargestellt, dass nach einem Vorfall vorrangig der Täter den Arbeitsplatz wechseln muss - nicht die Betroffene.
Stimmen der Opposition
Gerade der Punkt, dass vorrangig der Täter den Arbeitsplatz wechseln muss bei Vorfällen sexueller Belästigung, trifft bei der Fraktion des Südschleswigschen Wählerverbandes auf Zustimmung. "Im Ausschuss habe ich trotzdem noch Beratungsbedarf bei einzelnen Punkten", sagte die SSW-Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering. Gerade der Punkt, dass die Gleichstellungsbeauftragte bei einer Überrepräsentanz von Frauen nicht mehr frühzeitig beteiligt werden könnte, halte sie für wenig zielführend.
"Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Frauen genauso leistungsfähig und genauso qualifiziert und natürlich genauso geeignet sind für Führungsverantwortung wie Männer", erklärte die FDP-Abgeordnete Annabell Krämer. Allerdings dürfe Gleichstellung nicht bedeuten, dass jemand allein aufgrund seines Geschlechtes bevorzugt wird. "Am Ende muss die Qualifikation entscheiden."
Die SPD-Abgeordnete Sophia Schiebe begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung. Allerdings sei er nur ein Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung, erklärte sie. Auch in der weiteren Beratung müssten daher noch rechtliche Bedenken gelöst werden. Sie betonte: "Aber die Richtung, die stimmt."
Der Gesetzentwurf wurde einstimmig für die weitere Beratung in den Sozialausschuss überwiesen.