Hamburg & Schleswig-HolsteinFrau fast erwürgt - Ehemann in Psychiatrie eingewiesen

Ein Mann übernachtet bei seiner getrennt lebenden Ehefrau und fordert Sex. Sie reagiert ablehnend, was sie beinahe das Leben kostet. Das Landgericht Hamburg stellt fest, dass der 43-Jährige krank ist.
Hamburg (dpa/lno) - Nach einem beinahe tödlichen Angriff auf seine getrennt lebende Ehefrau hat das Landgericht Hamburg einen 43-Jährigen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Der Angeklagte sei bei der Tat in der Nacht zum 1. September vergangenen Jahres vermindert schuldfähig gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Der Afghane leide unter einer paranoiden Schizophrenie.
Nach Feststellung des Gerichts übernachtete der Angeklagte trotz der Trennung von seiner Frau häufig in der Wohnung der Familie. In der Tatnacht forderte er gegen 2.20 Uhr Sex von der bereits eingeschlafenen Frau. Sie lehnte das ab, bot aber an, ihn zu befriedigen. Aus Eifersucht auf vermeintliche andere Intimpartner der Frau kniete er sich mit seinem ganzen Körpergewicht auf den Brustkorb der Frau und würgte sie mit beiden Händen kraftvoll am Hals.
Kinder retten ihre Mutter
Als er den Würgegriff für einen Moment lockerte, gelang es ihr, um Hilfe zu rufen. Das hörte der gemeinsame Sohn. Der 17-Jährige zog den Vater vom Bett, als er die Mutter gerade erneut würgte. Auch die ältere Tochter kam hinzu. Gemeinsam hielten die Kinder den Vater fest und warfen ihn schließlich aus der Wohnung. Der 43-Jährige beschimpfte seine Kinder als "Bastarde". Die Mutter lag zwei Tage im Krankenhaus und leidet nach Angaben der Richterin bis heute unter den psychischen Folgen der Tat.
Rechtlich sei die Tat ein versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sagte Woitas. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet. Wegen seiner Erkrankung und der nicht auszuschließenden Schuldunfähigkeit sei der Angeklagte jedoch freizusprechen. Er stelle aber eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und müsse darum in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.
Schon in der Vergangenheit sei der Angeklagte gegen seine Frau gewalttätig geworden und habe sie gewürgt, was die Familie aber nicht angezeigt habe. Auch mit anderen unbekannten Personen, von denen er sich verfolgt fühlte, habe er sich in der Öffentlichkeit Auseinandersetzungen geliefert.
Ehefrau verzeiht ihm
Der Angeklagte sei bereits Ende 2024 für zweieinhalb Monate in einer Psychiatrie behandelt worden. Medikamente hätten seinen Zustand wesentlich verbessern können. Doch nach der Entlassung habe sich sein Betreuer nach Angaben der Familie nicht ausreichend um ihn gekümmert. Die Frau beschaffte über einen Arzt Medikamente, die er vermutlich aus Angst vor Vergiftung nicht regelmäßig einnahm. In seinem Verfolgungswahn glaubte er nicht nur, dass seine Frau ihn betrogen habe, sondern auch eine Mörderin sei. Während des Prozesses rief er nach Angaben von Woitas im Gerichtssaal: "Hätte ich sie doch getötet!"
Die Richterin äußerte die Hoffnung, dass sich der Zustand des Angeklagten durch die Einnahme von Medikamenten verbessern werde. Seine Familie stehe zu ihm. Seine afghanische Ehefrau habe als Zeugin vor Gericht gesagt, dass sie ihm verziehen habe. "Er sei ein guter Mensch und Ehemann", zitierte Woitas die Frau. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.