Hamburg & Schleswig-HolsteinTod eines Säuglings: Jugendamt und Bekannte entlastet

Die Anklage gegen die Eltern bleibt bestehen, doch das Jugendamt und Bekannte der Familie müssen keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Was die Ermittlungen ergeben haben.
Brunsbüttel/Itzehoe (dpa/lno) - Nach dem Tod eines kleinen Mädchens in Brunsbüttel hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe alle drei Nebenverfahren eingestellt. "Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Verfahrensstandards des Jugendamtes zum Tätigwerden bei Kindeswohlgefährdung eingehalten worden sind", sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow der Deutschen Presse-Agentur. Gegen einen Mitarbeiter des Jugendamtes war wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung ermittelt worden. Zuvor hatten Medien berichtet.
Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf den Verdacht eines Unterlassens des Mitarbeiters ergeben, die ursächlich für den Tod des Säuglings oder eine Gesundheitsverschlechterung der damals knapp dreijährigen Geschwister, ein Zwillingspaar, gewesen seien, sagte Müller-Rakow. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen seien auch Akten des Jugendamtes ausgewertet worden. Dieses Verfahren sei mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Weitere Verfahren
Zwei ebenfalls mittlerweile eingestellte Verfahren betrafen Bekannte der Eltern. In einem Fall habe ein örtliches Näheverhältnis zu den Eltern und den Kindern bestanden, sagte der Oberstaatsanwalt. Es hätten sich keine Hinweise darauf ergeben, dass die Kinder in dieser Zeit versorgungsbedingte Entwicklungsverzögerungen aufwiesen. In einem dritten Verfahren sei einem Beschuldigten nicht nachgewiesen worden, "dass er um den Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes des später verstorbenen Kindes wusste". Es sei nicht nachgewiesen, dass diese Person kurz vor dem Todeseintritt dort war.
Gegen die Eltern des toten Kindes hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe dagegen Anklage erhoben. Sie wirft ihnen vor, gemeinschaftlich durch Unterlassen einen Mord begangen zu haben. Wann der Prozess beginnt, ist bisher nicht bekannt. Die Eltern sitzen in Untersuchungshaft. Die Geschwister wurden anderweitig untergebracht.
Der vier Monate alte Säugling war Ende September in Brunsbüttel in seinem Zuhause gestorben - dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge durch Verhungern. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Eltern das Kind weder ausreichend ernährt noch mit genügend Flüssigkeit versorgt haben. Wegen der einmonatigen Leidenszeit wird das Mordmerkmal der Grausamkeit angenommen.