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Hamburg & Schleswig-HolsteinHaus Seeblick am Brodtener Steilufer darf abgerissen werden

17.02.2026, 16:43 Uhr
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(Foto: Marcus Brandt/dpa)

Das Verwaltungsgericht Schleswig gibt grünes Licht: Die Stadt Lübeck darf das Hauptgebäude am Brodtener Steilufer abreißen. Ein Antrag des Eigentümers hatte keinen Erfolg.

Travemünde/Schleswig (dpa/lno) - Die Stadt Lübeck darf das Hauptgebäude des Hauses Seeblick direkt an der Abbruchkante des Brodtener Steilufers in Travemünde abreißen. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig in einem Eilverfahren. Der Eigentümer des bebauten Grundstücks hatte zuvor einen Eilantrag eingelegt, damit ihm die Kosten für den Abriss nicht in Rechnung gestellt werden.

Dieser Antrag hatte laut dem Gericht keinen Erfolg, da der Eigentümer bereits im September 2025 mit Ordnungsverfügung aufgefordert worden war, das Wohngebäude bis Ende des Jahres abzureißen. Dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen, obwohl die Stadt die Beseitigungsanordnung für sofort vollziehbar erklärt habe.

Da der Antragsteller keinen Eilantrag gegen diese Beseitigungsanordnung gestellt hatte, waren die Voraussetzungen für den geplanten Abriss durch die Stadt erfüllt, wie es hieß. Daran ändere auch sein Antrag gegen die Maßnahme nichts. Zudem hätte ein weiteres Zögern die Gefahr eines Schadens erhöht.

Baldiger Abriss des Gebäudes

Ursprünglich war der Abriss des Hauptgebäudes für Mitte Februar geplant. Wann damit begonnen werde, ist laut einer Sprecherin der Stadt bislang nicht bekannt. Anfang Februar war allerdings schon eine Fachfirma mit den Arbeiten beauftragt worden. Abgerissen werden soll nur das Hauptgebäude. Von den Nebengebäuden gehe derzeit keine unmittelbare Gefahr aus.

Weil die Abbruchkante des Brodtener Ufers immer weiter an das Gebäude herangerückt war, hatte die Stadt Lübeck im Februar 2024 die Nutzung als Jugendfreizeitheim untersagt. Der am Gebäude vorbeiführende Wanderweg wurde im Februar 2025 gesperrt.

Quelle: dpa

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