Hamburg & Schleswig-HolsteinKabinett beschließt Entwurf für zweiten Nachtragshaushalt

Schleswig-Holstein stockt die Mittel für Beamtenbesoldung um 332 Millionen Euro auf. Zudem würden für die Ganztagsbetreuung 250 Millionen zusätzlich benötigt. Was der Nachtragshaushalt vorsieht.
Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Landesregierung hat sich auf einen Entwurf für den zweiten Nachtragshaushalt geeinigt. Darin werde aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung der entsprechende Ansatz um rund 332 Millionen Euro erhöht, teilte das Finanzministerium mit. "Wir halten Wort bei der verfassungskonformen Alimentation", sagte Ministerin Silke Schneider (Grüne).
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November entschieden, dass das Land Berlin seine Beamtinnen und Beamte teils jahrelang zu schlecht bezahlt hat. Die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht waren von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Land Berlin muss bis Ende März 2027 eine Neuregelung schaffen. Auch für andere Bundesländer könnte das Urteil Folgen haben - darunter Schleswig-Holstein, denn auch die Besoldung des nördlichsten Bundeslandes wird überprüft.
Der Großteil der Kosten werde aus Rücklagen und Vorsorgen gedeckt, hieß es nun vom Finanzministerium. "Bereits im vergangenen Jahr haben wir vorausschauend eine Rücklage von 240 Millionen Euro gebildet und greifen zusätzlich auf bestehende Vorsorgen in Höhe von etwa 17 Millionen Euro zurück", erklärte Schneider.
Finanzbedarf des Landes sinkt minimal
Zudem sei etwa auch für gestiegene Bedarfe beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250 Millionen Euro eingeplant. Dies erlaube es Ministerien oder Behörden, unter bestimmten Bedingungen vom Haushaltsplan abzuweichen. So können sie Mittel ausgeben oder langfristige Verpflichtungen eingehen, die spätere Haushalte betreffen, obwohl der Plan dies nicht vorsieht. Ob diese Mittel für den Ganztag noch 2026 gebraucht würden, konnte das Ministerium bisher nicht sagen.
Gleichzeitig traten auch geringere Ausgaben zutage. So lassen sich den Angaben nach etwa die Zinskosten um 20 Millionen Euro auf etwa 538 Millionen Euro senken, da eine Risikovorsorge entfällt. Zudem rechne man bei Gebühren, Geldstrafen und Gerichtskosten mit Mehreinnahmen von rund 11 Millionen Euro. Insgesamt verringere sich der Finanzbedarf um rund sieben Millionen Euro auf etwa 192 Millionen Euro. In der kommenden Landtagssitzung im Mai soll der Nachtragshaushalt in das Plenum des Landeshauses eingebracht werden.