Hamburg & Schleswig-HolsteinKabinett billigt neues Polizeirecht

Finaler Rettungsschuss, Taser, Überwachung per GPS, anlasslose Kontrollen, elektronische Fußfessel: Dies sieht auch der überarbeitete Entwurf zum neuen Polizeirecht vor. Beim Einsatz von Bodycams und Zuverlässigkeitsüberprüfungen gibt es Änderungen.
Kiel (dpa/lno) - Das Kabinett hat den überarbeiteten Entwurf für eine umfassende Reform des Polizeirechts in Schleswig-Holstein gebilligt. Neben redaktionellen und klarstellenden Ergänzungen hätten sich zur ersten Kabinettsbefassung im November "zwei nennenswerte Änderungen" für den Einsatz von Bodycams und bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen ergeben, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Mittwoch in Kiel nach der Kabinettsentscheidung. Jetzt kann der Landtag den Gesetzentwurf in der Mai-Sitzung in erster Lesung beraten. Wann die zweite Lesung und Verabschiedung erfolgt, entscheidet das Parlament.
Die neu geschaffene Befugnis zum Einsatz von "Bodycams" ist laut Grote transparenter ausgestaltet worden. Die Voraussetzungen für das Versetzen der Kamera in den Bereitschaftsmodus ("Pre-Recording") seien jetzt normiert: "Es darf nur gestartet werden, wenn zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass dies zum Schutz einer Person gegen eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit erforderlich ist."
Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Dienstleistungsanbietern sollen ausgeweitet werden. So sollen auch Anbieter, die sich unbegleitet in Gerichten und Staatsanwaltschaften bewegen, überprüft werden können. Bisher galt dies nur für unbegleitete Dienstleistungsanbieter auf Polizeiliegenschaften. "Für Polizei und Justiz, die mit sensiblen Vorgängen befasst sind, ist dies ein wichtiger Punkt", sagte Grote. Zudem sei die Möglichkeit einer solchen Prüfung auch aus der Fürsorgeverantwortung gegenüber Mitarbeitern der Justiz und der Polizei notwendig.
Die Kernpunkte der Polizeirecht-Reform sind auch im zweiten Entwurf unverändert geblieben: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der finale Rettungsschuss notfalls auch unter 14-Jährige treffen könnte. Ein denkbares Beispiel wäre der Missbrauch von Jugendlichen als islamistische Selbstmordattentäter. Die Entscheidung, in einer Extremsituation einen finalen Rettungsschuss abzufeuern, soll dem Gewissen jedes einzelnen Beamten überlassen bleiben. Das neue Polizeirecht regelt nur den rechtlichen Rahmen. Schleswig-Holstein ist bisher neben Mecklenburg und Berlin das einzige Bundesland ohne eine rechtliche Regelung.
"Mit der Überarbeitung und Anpassung wird unser Polizeirecht den aktuellen Anforderungen der Sicherheitslage - ich nenne beispielhaft die grenzüberschreitende Kriminalität und den internationalen Terrorismus -, neuer verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung und umzusetzenden europarechtlichen Datenschutzstandards gerecht", sagte Grote. "Unser Gesetzentwurf gibt der Polizei Handlungssicherheit, ohne dabei unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen."
Das künftige Polizeirecht soll auch Taser als zulässige Waffen der Polizei aufführen. Zudem sollen rechtliche Lücken geschlossen werden, um Fesselungen bei Widerstandshandlungen gegen Beamte besser zu regeln. Es sollen der Polizei anlasslose Anhalte- und Sichtkontrollen in Grenzregionen und auf Transitstrecken ermöglicht werden. Ebenso vorgesehen sein soll der Einsatz verdeckter Ermittler zu präventiv-polizeilichen Zwecken und von GPS zur Observation.
Neu ist auch die geplante Einführung von Aufenthaltsgeboten mit Meldeauflagen. Man hoffe so, relevante Personen von der Planung und Durchführung terroristischer Anschläge abzuhalten.
Schleswig-Holstein will zudem den Umgang mit Informanten aus kriminellen Kreisen strenger kontrollieren. Die Zusammenarbeit mit sogenannten Vertrauenspersonen und der Einsatz verdeckter Ermittler beispielsweise bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität sollen künftig unter Richtervorbehalt gestellt werden.
Die SPD kritisierte den Gesetzentwurf, der "nicht der große Wurf" sei. "Das, was uns bisher öffentlich geworden ist, überzeugt nicht", sagte die polizeipolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Kathrin Bockey. Sie kritisierte, das neue Polizeirecht orientiere sich nicht am Musterentwurf des Bundes. "Viele andere Bundesländer haben das bereits getan und Generationen von Polizeischülern hätten es wahrscheinlich ebenso gedankt, wie auswärtig bei uns eingesetzte Polizistinnen und Polizisten." Der Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauensleuten müsse unter Richtervorbehalt gestellt werden. "Hier brauchen wir dann auch eine spezialgerichtliche Zuständigkeit", forderte die SPD-Politikerin.