Hamburg & Schleswig-HolsteinKreis Steinburg verlängert Stallpflicht wegen Geflügelpest

Im Kreis Steinburg bleibt die Stallpflicht für Geflügel bis Ende Februar bestehen. Was Halter jetzt beachten müssen und welche Tiere von der Regelung ausgenommen sind.
Itzehoe (dpa/lno) - Im Kreis Steinburg ist die Stallpflicht aufgrund der andauernden Geflügelpest verlängert worden. Diese Maßnahme wurde bereits im November des vergangenen Jahres von der Kreisverwaltung eingeführt und nun bis Ende Februar verlängert. Tauben sind von der Regelung ausgeschlossen.
Die Verlängerung der Stallpflicht beinhaltet auch, dass Geflügelhalter weiterhin einmal täglich ihre gehaltenen Vögel auf klinische Veränderungen untersuchen müssen. Auffälligkeiten bei den Tieren müssen sie weiterhin unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises melden. Außerdem sind weiterhin jegliche Veranstaltungen mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln verboten.
Geflügelpest beschäftigt Deutschland seit Herbst 2025
Die Zahl der Fälle von Geflügelpest war nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald seit Anfang September des vergangenen Jahres gestiegen. Als Reaktion darauf wurden in mehreren Bundesländern Stallpflichten eingeführt, unter anderem das Saarland, Hamburg und Schleswig-Holstein. Zudem wurden bundesweit zahlreiche Tiere vorsorglich getötet.