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Hamburg & Schleswig-HolsteinNach Plünderung von Haspa-Schließfächern: OLG weist Klage ab

27.05.2026, 16:07 Uhr
Fast-fuenf-Jahre-nach-dem-Einbruch-bei-einer-Haspa-Filiale-in-Norderstedt-scheitert-ein-Kunde-mit-seiner-Klage-auf-eine-hoehere-Entschaedigung-vor-dem-Hanseatischen-Oberlandesgericht

Bei der Plünderung von 600 Schließfächern machen Einbrecher eine Millionenbeute. Hatte die Hamburger Sparkasse ihren Tresorraum in Norderstedt pflichtgemäß gesichert? Das hat ein Gericht entschieden.

Hamburg (dpa/lno) - Fast fünf Jahre nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Bankschließfächern in Norderstedt können die bestohlenen Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa) nicht mit einer höheren Entschädigung rechnen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat die Klage eines Kunden auf eine über den vertraglichen Höchstbetrag hinausgehende Zahlung der Sparkasse abgewiesen. Bei der Sicherung des Tresorraums habe es vonseiten der Haspa keine Pflichtverletzung gegeben, erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Panten.

Anfang August 2021 waren unbekannte Täter mit Hilfe eines Kernbohrers durch eine Betondecke in den Schließfachraum der Haspa-Filiale eingedrungen. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern. Die Sparkasse zahlte nur die in den Geschäftsbedingungen festgelegte Maximal-Entschädigung von 40.000 Euro pro Schließfach.

Einbrecher machen Beute in zweistelliger Millionenhöhe

Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der mehr als zwei Dutzend geschädigte Kunden berät und vertritt, geht von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus. Die Haspa beziffert den Schaden auf 11 Millionen Euro. Sein Mandant sei ein Mann Mitte 70, der einen Wert von 150.000 Euro verloren habe, sagte Hennemann. Weil der Mandant im Prozess möglicherweise als Zeuge auftreten wollte, habe er seine Ansprüche an eine Vertrauensperson abgetreten.

Das Landgericht Hamburg hatte die Sparkasse im Juni 2023 dazu verurteilt, dem Kunden Verluste in Höhe von 110.000 Euro sowie zwei weiteren Klägern 100.000 und 68.000 Euro zu ersetzen. Das Geldinstitut habe seine Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer verletzt und hafte für die nachgewiesenen Schäden der Schließfachinhaber, stellte die Zivilkammer fest. Gegen das Urteil ging die Sparkasse in Berufung.

OLG: Sicherung war branchenüblich

Das OLG erklärte nun, die Haspa habe ihren Tresorraum branchenüblich gesichert. "Der Einbruch ist gelungen, also muss die Sicherung schlecht gewesen sein - das ist nicht richtig", betonte Richter Panten. Es komme ganz zwingend auf die Situation ex ante - also vor dem Einbruch - an.

Gegen das Urteil ließ das Oberlandesgericht eine Revision nicht zu. Dagegen kann der Kläger Beschwerde einlegen. Hennemann kündigte an, dass er das tun werde. "Es ist klar, dass der Zivilsenat (am OLG) nicht den Schlusspunkt setzt", sagte er. Der Anwalt zeigte sich überzeugt, dass der Ausgang Rechtsstreits auch eine Ausstrahlung auf die durch einen ähnlichen Einbruch in Gelsenkirchen geschädigten Kunden haben werde.

In der nordrhein-westfälischen Stadt hatten unbekannte Täter nach Weihnachten 2025 alle Sicherheitssysteme der Sparkasse überwunden, sich mit einem Kernbohrer Zutritt zum Tresorraum verschafft und fast alle der 3.100 Schließfächer aufgebrochen. Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Ein erster Prozess um Entschädigungszahlungen soll am 11. Juni vor dem Landgericht Essen beginnen.

Haspa-Anwalt: Verbrecherbande ist verantwortlich

Ein Anwalt der Hamburger Sparkasse, Thomas Schikorra, begrüßte das Urteil des OLG. Er fügte hinzu: "Sie können sehr sicher sein, dass jeder Vertreter der Haspa und auch wir es lieber gehabt hätten, wenn dieser Einbruch nicht passiert wäre und die Leute keinen Vermögensverlust und keine Verluste persönlicher Dinge usw. erlitten hätten." Aber das Gericht habe die Frage beantworten müssen, ob die Haspa für diese Verluste verantwortlich sei. "Und das ist sie nicht. Verantwortlich ist die Verbrecherbande, die das Tatgeschehen ausgeübt hat", sagte Schikorra.

Bei zwei Zivilkammern am Hamburger Landgericht und beim Oberlandesgericht sind weitere Klagen von Haspa-Kunden anhängig. Das Urteil des OLG sei eine Einzelfallentscheidung. Die Feststellungen des Gerichts hätten aber auch Bedeutung für die übrigen Verfahren, sagte eine Gerichtssprecherin.

Einbruchversuch in Altonaer Filiale

Im Klageverfahren spielte ein früherer Einbruchversuch in eine Haspa-Filiale in Altona eine große Rolle. Dabei hatten die Täter im Oktober 2020 ebenfalls einen Kernbohrer benutzt. Einen Bewegungsmelder im Tresorraum hatten sie außer Betrieb gesetzt, indem sie den Sensor vermutlich während der Öffnungszeit einfach überklebten.

Die Haspa habe auf diesen Fall reagiert, betonte Richter Panten. Es sei ein Bewegungsmelder der höchsten Sicherheitsklasse eingebaut worden, bei dem auch durch Abkleben des Sensors Alarm ausgelöst worden wäre. Dennoch gelang es den Tätern, auch diese Anlage zu manipulieren.

Bohrung aus leerstehender Arztpraxis

Eine Risikoanalyse nach dem Einbruchsversuch von Altona hatte nach Angaben des Richters ergeben, dass der Tresorraum in Norderstedt besser gesichert gewesen sei. Die Wände des Flachbaus bestanden aus 80 Zentimeter dickem Beton mit Stahlarmierung und seien von außen "nicht angreifbar" gewesen, weil sie von Wohnbebauung umgeben seien.

Die Täter hätten eine leerstehende Arztpraxis in dem Gebäude angemietet und den einzig möglichen Ansatzpunkt für den Bohrer genutzt. Der Bohrweg sei mehrere Meter lang gewesen. Dafür hätten sie mindestens 24 Stunden lang bohren müssen. "Das Entdeckungsrisiko allein durch Lärm ist gewaltig", sagte Panten.

Für die Sicherung von Tresorräumen bei Banken gebe es in Deutschland keine klaren rechtlichen Vorgaben, erläuterte der Richter. Es gebe nur Regeln für einzelne Komponenten wie die Türsicherung oder den Bewegungsmelder. Die branchenüblichen Sicherungsvorkehrungen habe die Haspa nach Feststellung eines Sachverständigen erfüllt.

Auch bei Bank in Lübeck Schließfächer geplündert

Nach dem spektakulären Coup von Norderstedt gelang Unbekannten ein ähnlicher Einbruch in eine Bank in Lübeck. In der Nacht zum 21. Dezember 2024 brachen die Täter 371 Kundenschließfächer auf und stahlen Schmuck, Wertgegenstände, persönliche Dokumente und auch Bargeld im Gesamtwert von mehr als 18 Millionen Euro. Ein Jahr nach der Tat hatte die Deutsche Bank nach eigenen Angaben bereits mehr als sieben Millionen Euro an Entschädigungen an die bestohlenen Kunden ausgezahlt.

Nach dem Einbruch ermittelte die Polizei zunächst mehrere Tatverdächtige. Dann seien die Verfahren aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt worden, teilte ein Sprecher der Lübecker Staatsanwaltschaft mit. Die Ermittlungen zur Aufklärung der Tat dauerten jedoch an.

Quelle: dpa

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