Hessen55-Jährige getötet - Lebenslang für Vermieter-Paar gefordert

Mord durch Unterlassen? Im Prozess um den Tod einer Mieterin fordert die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für ein Vermieter-Paar. Die Verteidiger halten einen Vorsatz für nicht belegt.
Gießen (dpa/lhe) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 55-Jährigen in Lauterbach hat der Staatsanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe für das angeklagte Vermieter-Paar gefordert. Außerdem solle das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen und die Haft beider Angeklagten fortgesetzt werden, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Gießen. "Bösartig und menschenverachtend ist das, was hier passiert ist", so der Oberstaatsanwalt. Im Fall einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Angeklagt sind die 45-jährige Frau und ihr 59-jähriger Lebensgefährte wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen. Die Vermieter sollen die 55-Jährige, die das Down-Syndrom hatte, unter einem Vorwand in ein Haus im Lauterbacher Ortsteil Wernges gelockt haben.
"Menschenverachtende Erniedrigungen"
In dem Haus lebte im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Mietern - oft hilfsbedürftige, teils obdachlose Menschen, denen überteuerte Zimmer angeboten wurden. Häufig sei ihnen vorgeworfen worden, Dinge kaputtgemacht zu haben, sagte Hauburger. Dies soll Strafen nach sich gezogen haben. Immer wieder soll es zu Beleidigungen und Einschüchterungen gekommen sein. "Mich hätte nicht gewundert, wenn wir auf dem Grundstück noch weitere Leichen gefunden hätten", sagte der Oberstaatsanwalt.
Mit ihrem Einzug im November 2023 als Mieterin habe das "Martyrium" der 55-Jährigen begonnen, bis sie schließlich nach 68 Tagen gestorben sei, sagte Hauburger. So sollen die Angeklagten die Frau eingesperrt und ihre Tür mit Panzertape verklebt haben. Auch "menschenverachtenden Erniedrigungen" sowie körperlichen Übergriffen wie Schlägen gegen den Kopf soll sie ausgesetzt gewesen sein. Sie sei beleidigt, sediert und misshandelt worden, sagte Hauburger. Sogar ein Hund soll auf die Frau gehetzt worden sein, wodurch sie Bissverletzungen und Hämatome erlitten haben soll.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das Geschehen durch Tausende Chatnachrichten belegt, die bei den Ermittlungen ausgewertet wurden. Zudem zitierte Hauburger Aussagen der zahlreichen Zeugen, die während des Prozesses gehört wurden. Demnach sollen der 55-Jährigen gegenüber Aussagen gefallen sein wie "Wenn Du Dich nicht änderst, landest Du unter dem Weg" oder "Ich habe keinen Bock, dir dauernd in die Fresse zu hauen, nur weil du blöd bist".
Verteidigerin sieht Körperverletzung mit Todesfolge
Am 20. Januar 2024 sollen die Angeklagten der Frau laut Staatsanwaltschaft mindestens 77 Tabletten verschiedener Psychopharmaka gegeben haben. Als die Frau das Bewusstsein verlor, soll das Paar entschieden haben, keine ärztliche Hilfe zu holen, um so vorangegangene mutmaßliche Straftaten zu verdecken. Daraufhin soll die Frau am 23. Januar 2024 gestorben sein. Davor soll die 45-jährige Angeklagte noch im Internet nach der Wirkdauer der verabreichten Medikamente gesucht haben.
Die Leiche sollen die Angeklagten zunächst in den Keller gebracht haben, wo der 59-Jährige sie zerteilt und in ein Fass gepackt haben soll. Den Kopf und die Extremitäten soll der Mann später in ein Waldstück bei Schlitz in Osthessen gebracht haben.
Eine Verteidigerin der 45-Jährigen sagte in ihrem Plädoyer, ihre Mandantin sei davon ausgegangen, dass die 55-Jährige wieder aufwache. Zudem fehle ein Vorsatz für die Tat. Eine Körperverletzung mit Todesfolge habe sich aber während des Prozesses als klar dargestellt, daher plädierte sie auf eine Freiheitsstrafe nach Ermessen des Gerichts. Ähnlich äußerte sich die zweite Verteidigerin der Frau: Ihre Mandantin sei nicht davon ausgegangen, dass die 55-Jährige stirbt, sagte sie.
Aus Sicht des Verteidigers des 59-jährigen Angeklagten ist nicht belegbar, dass sein Mandant von der Tablettengabe wusste oder an dieser beteiligt gewesen sei. Er sieht deshalb lediglich eine unterlassene Hilfeleistung, die eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen würde. Hier sprach sich der Rechtsanwalt für 180 Tagessätze zu je 10 Euro aus.
"Ich hatte nie den Gedanken, dass die Frau versterben würde"
In ihrem letzten Wort sagte die 45-Jährige, was geschehen sei, tue ihr sehr leid. "Mehr als entschuldigen kann ich mich leider nicht mehr." Wie sie mit ihren Mitmenschen umgegangen sei, die bei ihnen gelebt haben, sei nicht in Ordnung gewesen. Die Angeklagte betonte auch: "Ich hatte nie den Gedanken, dass die Frau versterben würde." Das Urteil soll am 24. Februar gesprochen werden.