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HessenAbwahlverfahren gegen Raunheimer Bürgermeister eingeleitet

22.05.2026, 13:04 Uhr
Buergermeister-David-Rendel-soll-nach-Meinung-der-Mehrheit-der-Stadtverordnetenversammlung-seinen-Platz-im-Raunheimer-Rathaus-raeumen-Das-Parlament-leitete-mit-der-noetigen-Zweidrittelmehrheit-ein-Abwahlverfahren-ein

Die Mehrheit der Stadtverordneten will Bürgermeister Rendel abwählen. Grund ist ein Vertrauensverlust nach einem Streit um Provisionszahlungen für einen städtischen Mitarbeiter.

Raunheim (dpa/lhe) - Die Stadtverordnetenversammlung von Raunheim (Kreis Groß-Gerau) hat die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister David Rendel (SPD) beschlossen. Die Entscheidung am Donnerstagabend kam mit der nötigen Zweidrittelmehrheit zustande.

Rendel hat nun nach Angaben der Stadtverordnetenversammlung eine Woche Zeit, schriftlich auf sein Amt zu verzichten. Sollte er das nicht tun, wird bei einem Bürgerentscheid am 27. September über seine Abwahl oder seinen Verbleib entschieden. Sollte Rendel auf sein Amt verzichten, soll am 25. Oktober ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt werden.

Der Vorsitzende der Fraktion Wir sind Raunheim (WsR), Mohammed Ghazi, begründete den Abwahlantrag mit einem zerrütteten Vertrauensverhältnis zu dem Bürgermeister. Neben WsR votierten auch CDU, Grüne und die UMMA-Fraktion für das Abwahlverfahren. Die SPD stimmte dagegen. Rendel hatte auf eine Stellungnahme verzichtet und während der Debatte den Saal verlassen.

Verwaltungsgericht entschied gegen Bürgermeister

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Streit um die Rückzahlung von Provisionen, die an einen Mitarbeiter eines städtischen Eigenbetriebs gezahlt worden waren. Diesen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hatte der Bürgermeister beanstandet – zu Unrecht, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt im Jahr 2023.

Hintergrund war nach Angaben des Gerichts der Streit um einen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2016, der für einen Mitarbeiter eines städtischen Eigenbetriebs Provisionszahlungen für abgeschlossene Grundstücksverkäufe vorsah - zusätzlich zu seiner tariflichen Bezahlung. Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Magistrat aufgefordert, die bereits geleistete Provisionszahlungen zurückzufordern.

Rendel argumentierte hingegen vor Gericht, dass der Magistrat und nicht die Stadtverordnetenversammlung für den unter seinem Vorgänger geschlossenen Vertrag zuständig sei und dieser auch nicht genehmigt werden müsse. Dem war das Verwaltungsgericht in dem Eilverfahren aber nicht gefolgt.

Quelle: dpa

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