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HessenAngeklagte geht nach Urteil in Mordprozess auf Anwalt los

13.02.2026, 15:12 Uhr
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Ungewöhnliche Szenen im Gericht: Nach dem Freispruch wegen Schuldunfähigkeit greift die Angeklagte einen ihrer Anwälte an. Sicherheitskräfte müssen eingreifen.

Darmstadt (dpa/lhe) - Nach der Urteilsverkündung in einem Mordprozess vor dem Landgericht Darmstadt ist die Angeklagte auf einen ihrer Verteidiger losgegangen. Der zweite Verteidiger, vier Wachtmeister sowie ein Polizeibeamter in Zivil mussten die psychisch kranke Frau von ihrem Rechtsanwalt trennen. Das Gericht hatte zuvor verkündet, dass die 25-Jährige dauerhaft in einer geschlossenen Klinik für forensische Psychiatrie untergebracht wird. Die Deutsche hatte im April 2025 ihre Mutter in deren Wohnung in Bensheim (Landkreis Bergstraße) erstochen.

Die Sicherheitskräfte brachten die sich heftig wehrende Frau zu Boden und legten ihr Handschellen an. Im Prozess war die 25-Jährige bis dahin nicht durch Gewaltausbrüche aufgefallen. Der Anwalt überstand den Angriff augenscheinlich ohne größere Verletzungen.

Bei der jungen Frau war am dritten Verhandlungstag vom psychiatrischen Sachverständigen eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. In ihrem Wahn hatte die Angeklagte demnach die Vorstellung entwickelt, dass ihre Mutter sie bevormunde, kontrolliere und ihr gegenüber übergriffig sei.

Angeklagte gilt als schuldunfähig

Die Angeklagte hatte im damals von ihr abgesetzten Notruf und in einem Brief ans Oberlandesgericht Frankfurt eingeräumt, ihre 56-jährige Mutter in deren Wohnung getötet zu haben. In ihrem letzten Wort erklärte die Angeklagte unter anderem, dass sie ihre Tat nicht bereue. Während der Urteilsverkündung war sie dem Vorsitzenden Richter immer wieder ins Wort gefallen und bestritt, eine Psychose zu haben.

Die Schwurgerichtskammer sieht die Angeklagte wegen ihrer Erkrankung als schuldunfähig an und sprach sie daher von dem strafrechtlichen Vorwurf frei. Zugleich ordnete sie ihre Unterbringung in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung an. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers jeweils Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

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