Hessen Behörde darf parteilosem NPD-Kandidaten Waffen entziehen
03.01.2020, 18:09 Uhr
(Foto: Uli Deck/PoOL/dpa/Archivbild)
Gießen (dpa/lhe) - Behörden dürfen auch parteilosen NPD-Kandidaten den Waffenbesitz verweigern. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen am Freitag hervor. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Waffenbehörde des Wetteraukreises, die einem Mann die Waffenbesitzkarte entzogen hatte, weil er 2016 als parteiloser Kandidat auf der Kreistagsliste der NPD kandidierte. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof möglich. (Aktenzeichen 9 L 2757/19.GI)
Der Kläger hatte sich gegen den Entzug gewehrt. Seine Argumente: Er sei kein Mitglied der NPD und sei zudem im Verband der Reservisten der Bundeswehr, dessen Mitglieder laut Satzung aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Die Richter ließen das nicht gelten: Bei der NPD handele es sich um eine Vereinigung, deren Bestrebungen sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Mit seiner Kandidatur habe der Kläger die Partei aktiv unterstützt. Er habe sich in keiner Weise von hetzenden Äußerungen distanziert.
Die Justiz in Hessen hat sich schon mehrfach mit der Frage befasst, ob NPD-nahe Personen und Mitglieder Waffen besitzen dürfen. Unter anderem entschied der Verwaltungsgerichtshof 2017, dass einem Funktionär der NPD die Waffenbesitzkarte entzogen werden kann.