Hessen Ermittlung gegen Polizisten – Einsatzberichte werden geprüft
28.10.2025, 11:42 Uhr
Im Zuge der Ermittlungen gegen Frankfurter Polizisten wird geprüft, ob Berichte nachträglich verändert wurden. Laut der "Welt" wird auch untersucht, ob Beamte von der Razzia gewusst haben könnten.
Wiesbaden/Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach den mutmaßlichen Übergriffen durch Beamte einer Dienstgruppe des 1. Polizeireviers in Frankfurt prüft die Frankfurter Staatsanwaltschaft, ob Einsatzberichte nachträglich verändert oder unvollständig geführt wurden. Dies sei grundsätzlich Teil der Ermittlungen zu dem Tatvorwurf der "Verfolgung Unschuldiger", erklärte die Behörde. Zunächst hatte die "Welt" berichtet.
Demnach mussten zwei der Geschädigten nach den Einsätzen ärztlich behandelt werden – "einer von ihnen bereits während des Polizeieinsatzes", hieß es in dem Artikel. Auch seien mehrere der beschuldigten Beamten am Tag der Durchsuchungen nicht im Dienst gewesen. Die "Welt" verweist auf Informationen eines Insiders, wonach die Ermittlungsbehörde prüfe, ob die Beamten vorab von der Razzia gewusst haben könnten.
Die Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, dass sie aus "ermittlungstaktischen Gründen" keine Angaben machen könne – weder zu den genauen Umständen der ärztlichen Behandlung noch zu der genauen Zahl der Beamten, die nicht im Dienst waren.
Tritte und Schläge
Vor bald drei Wochen waren Vorwürfe gegen mehrere Polizistinnen und Polizisten des 1. Polizeireviers an der Zeil in der Innenstadt publik geworden. Im Fokus der Ermittlungen stehen fünf Polizeibeamtinnen und zwölf Polizeibeamte im Alter zwischen 24 und 56 Jahren, die im Streifendienst und in führenden Positionen eingesetzt waren. Es geht um mutmaßliche Körperverletzung und Strafvereitelung im Amt sowie die Verfolgung Unschuldiger.
Die 17 Beamten sollen im Zeitraum von Februar bis Ende April 2025 insgesamt sechs Männern während oder nach deren Festnahme "unberechtigt körperlichen Schaden" zugefügt oder "dies geduldet und die Taten nicht angezeigt" haben. Konkret geht man von Schlägen, Tritten und Stößen des Kopfs gegen Wand und Tür aus, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt. In einem Fall soll ein Geschädigter eine Treppe hinuntergestoßen worden sein.
Hinweise auf ein extremistisches oder rassistisches Motiv gibt es der Behörde zufolge bislang nicht. Zudem gebe es derzeit keine Anhaltspunkte zu Verbindungen zu früheren Skandalen in dem Revier.
Quelle: dpa