HessenGericht: "Toxisch" und "manipulativ" sind Meinungsäußerungen

Eine Klientin nennt ihre Mentorin "toxisch" – und darf das laut Gericht auch. Was genau ist passiert?
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine Klientin darf laut einer Gerichtsentscheidung ihre ehemalige Mentorin als "manipulative und toxische Person" bezeichnen. Es sei eine durch die Meinungsfreiheit geschützte Meinungsäußerung, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach einer Beschwerde des selbst ernannten "Mediums".
Die Mentorin und Bewusstseinstrainerin sei im Rhein-Main-Gebiet tätig und biete Webinare, Kurse und Coachings an. Die Klientin hatte an mehreren Kursen teilgenommen und eine weitere Dienstleistung gebucht – gegen Bezahlung im Voraus.
Aus "gefährlicher und manipulativ-toxischer Beziehung gelöst"
Ende 2025 habe sie dann per Whatsapp mitgeteilt, nicht mehr teilnehmen zu wollen. Sie forderte das Geld zurück, die Mentorin lehnte das aber ab. Daraufhin schrieb die Klientin eine Mail an das Team der Frau und an deren Zahlungsdienstleister, schrieb das Gericht.
Darin sei die Frau als "manipulative und toxische Person" bezeichnet worden. Zudem habe sie geschrieben, sich aus "dieser gefährlichen und manipulativ-toxischen Beziehung gelöst" zu haben und "nicht die Erste und Letzte" zu sein, die das tue.
Die Mentorin stellte gegen diese Äußerungen einen Antrag auf Unterlassung. Das Landgericht wies diesen ab, auch das Oberlandesgericht folgte dem nun. Zur Begründung hieß es: Das Grundgesetz schütze Meinungsäußerungen, ohne dass es darauf ankomme, "ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist". Selbst pointierte, polemische oder überspitze Kritik sei als Mittel der Meinungsäußerung hinzunehmen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.