HessenStaatsgerichtshof verhandelt über Volksbegehren zu Verkehr

Die Unterschriften zum Volksbegehren für eine Verkehrswende wurden 2022 spektakulär mit einem Fahrradkorso auf der Autobahn nach Wiesbaden gebracht. Nun beschäftigt der Fall Hessens höchstes Gericht.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Mehr Radwege, breitere Bürgersteige und zusätzlicher öffentlicher Nahverkehr: Vor rund vier Jahren machten sich mehrere Verbände mit einem Volksbegehren für eine "Verkehrswende Hessen" stark. Die Unterschriften für die Initiative wurden im Sommer 2022 mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden gebracht.
Doch das Volksbegehren wurde von der damaligen schwarz-grünen Landesregierung als "nicht verfassungskonform" abgelehnt. Der frühere Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) hatte dies unter anderem damit begründet, dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgehe. Zudem werde mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert.
Am Mittwoch (11.00 Uhr) befasst sich der Staatsgerichtshof in Wiesbaden mit dem Thema.
Vertreter des Volksbegehrens hatten sich im Herbst 2022 mit einer Klage vor dem höchsten hessischen Gericht dagegen gewehrt, dass ihre Initiative für ein Verkehrswendegesetz vom Land zurückgewiesen worden war. Mit ihrem Vorschlag wollten die Initiatoren erreichen, dass die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerechter wird.
Landesanwältin sieht Bundesrecht betroffen
Hessens Landesanwältin Monika Böhm äußerte mit Blick auf die anstehende Verhandlung "Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens. Mehrere Punkte in dem Gesetzentwurf beträfen die Bundes- und nicht die Landesgesetzgebung. Der Straßenverkehr wird maßgeblich durch den Bund geregelt.
Einige der im Volksbegehren geforderten Schritte könnten demnach nicht in Hessen geregelt werden, argumentierte Böhm. "Es kann keinen hessischen Sonderweg geben." Beim Hessischen Straßengesetz geht es um die Planung, den Bau und die Verwaltung öffentlicher Straßen im Land.
Die Landesanwältin gab zu bedenken, dass in den vergangenen Jahren sowohl bei der Bundes- als auch bei der Landesgesetzgebung einiges im Sinne des Volksbegehrens in Bewegung gekommen sei. Sie verwies etwa auf das hessische Nahmobilitätsgesetz, das 2023 in Kraft trat. Das Gesetz stärkt unter anderem das Radfahren und Zufußgehen.
Hessen ist das einzige Bundesland mit einer Landesanwältin. Als Verfassungsanwältin vertritt Böhm in Verfahren vor dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden die Interessen der Öffentlichkeit.