HessenInnenminister: Hessen zahlt Spitzengehälter für Beamte

Hessen hebt die Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten an. Innenminister Poseck spricht von Topwerten im Bundesvergleich - obwohl es anderslautende Gerüchte gebe. Um welche Geldsummen geht es etwa?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Einen Tag vor einer Expertenanhörung für das beschlossene Gehaltsplus bei Hessens Beamten hat der Innenminister von Spitzenwerten im bundesweiten Vergleich gesprochen. Das zeige eine aktuelle Auswertung "im Besoldungsvergleich von Bund und Bundesländern" zum 1. Juli, teilte Roman Poseck (CDU) in Wiesbaden mit.
Das monatliche Anfangsgehalt der Besoldungsstufe A 6 im Mittleren Dienst in Hessen etwa liege vom 1. Juli an dabei mit 4.266 Euro brutto auf Platz eins im Bundesvergleich, ebenso wie das Anfangsgehalt bei A 10 im Gehobenen Dienst mit 4.944 Euro und dasjenige bei A 13 im Höheren Dienst mit 6.695 Euro. Solche Vergleiche sind laut Poseck allerdings nur Momentaufnahmen, weil es auch in anderen Bundesländern immer wieder Anpassungen gebe.
Anhörung zum Besoldungsplus
An diesem Dienstag (23.6.) ist im Innenausschuss des hessischen Landtags in Wiesbaden eine Anhörung zum Gesetzentwurf für eine Anpassung der Besoldung geplant. Vom 1. Juli 2026 an sollen die 110.000 aktiven Beamten und 87.000 Pensionäre des Landes 3 Prozent mehr Geld bekommen. Ein zweites Plus von 2,8 Prozent ist zum 1. Oktober 2027 vorgesehen.
Innenminister Poseck sagte der Deutschen Presse-Agentur, es gebe immer wieder Gerüchte, auch bei Landesbeamten, "dass Hessen nicht besonders gut im Ländervergleich zahlt. Das trifft aber nicht zu. Wir stehen ganz vorn."
Der Minister geht davon aus, dass der Landtag das Gesetz im Herbst 2026 verabschieden könnte. Die erste Besoldungserhöhung würde dann selbstverständlich rückwirkend jetzt zum 1. Juli gezahlt.
Gewerkschaft der Polizei nicht ganz zufrieden
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) beispielsweise hatte hierzu vor einiger Zeit von "einzelnen Verbesserungen" gesprochen. Zugleich fehle jedoch weiterhin eine "echte strukturelle Stärkung der Besoldung" von Beamten. Das Thema hatte wiederholt auch Gerichte beschäftigt.