HessenJagd auf Wölfe in Hessen? Kritik an Ministeriumsplan

Das Landwirtschaftsministerium legt einen "Wolfsmanagementplan" vor. Es geht auch um den Abschuss von Jungtieren. BUND und Nabu reagieren prompt.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Das hessische Landwirtschaftsministerium hat einen Plan zum Umgang mit Wölfen vorgelegt. Demnach dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land zum Abschuss freigegeben werden. Umweltschützer reagieren empört.
Der "Revierübergreifende Wolfsmanagementplan für Hessen" wurde am Dienstag online gestellt. Er verfolge das Ziel, "den Artenschutz zu sichern, die Weidetierhaltung zu erhalten und zugleich die Akzeptanz des Großprädators Wolf in der Kulturlandschaft langfristig zu fördern", heißt es einleitend. Auf Seite sieben sind "Abschusspläne und maximaler Entnahmeanteil" geregelt. Dort heißt es: "Die Entnahme ist dabei auf einen Anteil von 40 Prozent der für einen Jahrgang prognostizierten juvenilen Wölfe begrenzt."
Kritik an dem Plan kam von Umweltverbänden. Thomas Norgall vom BUND erklärte: "Der heute veröffentlichte Wolfsmanagementplan ist ein Bekämpfungsplan, der den Fortbestand der wenigen Wölfe in Hessen gefährdet." Der Plan ziele nicht auf eine Reduktion der Nutztierrisse, sondern auf weniger Wölfe. "Mit dem Abschuss von Wolfswelpen in einer Jagdzeit werden Wölfe im Kindesalter geschossen, die mit Sicherheit noch nie ein Nutztier gerissen haben."
Auch der Nabu Hessen lehnte den Wolfsmanagementplan als "nicht zielführend" ab. "Als europarechtlich geschützte Art dürfen Wölfe nur getötet werden, wenn sich der Bestand in einem günstigen Erhaltungszustand befindet", erklärte Landesvorsitzender Maik Sommerhage. "Da bei uns derzeit aber nur drei Wolfsrudel leben, ist das nicht der Fall. Wahllose Abschüsse müssen deshalb unterbleiben."
Im März dieses Jahres wurde der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet - wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.