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HessenKaum Bußgelder, viele Fragen - Cannabis-Regeln umstritten

19.06.2026, 04:02 Uhr
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Wie funktioniert die Überwachung von Cannabis-Verbotszonen in Hessens Städten? Behörden berichten von praktischen Problemen bei Kontrollen und schwieriger Abgrenzung der Zuständigkeiten.

Wiesbaden/Limburg/Rüsselsheim (dpa/lhe) - Seit der Teillegalisierung von Cannabis vor gut zwei Jahren dürfen Erwachsene die Droge grundsätzlich in der Öffentlichkeit konsumieren - aber längst nicht überall. Das Gesetz legt Verbotszonen fest, in denen Kiffen verboten ist, um vor allem Kinder und Jugendliche zu schützen. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden - aber wie praktikabel sind die Regelungen für Polizei und Ordnungsämter und wie läuft die Umsetzung in Hessens Städten?

Kontrollen stellen Polizei vor Probleme

Belastbare Daten dazu, wie häufig in der Öffentlichkeit Marihuana oder Haschisch geraucht werden, liegen der hessischen Polizei nicht vor. "Die Feststellung konkreter Verstöße gestaltet sich in der Praxis schwierig", erklärt ein Sprecher des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) auf Anfrage. Da der Geruch von Cannabis über größere Entfernungen wahrgenommen werden kann, sei eine unmittelbare Zuordnung zu einzelnen Personen oft nicht möglich.

Auch wenn die Beamten Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, sei beim Eintreffen der Polizei vor Ort der Konsum häufig bereits beendet. Zudem lasse sich häufig nicht zweifelsfrei feststellen, ob tatsächlich konsumiert oder lediglich Cannabis mitgeführt wurde.

Verbotszonen oft unklar

Eine Herausforderung sei auch die Überwachung der Verbotszonen. "Vor Ort muss festgestellt werden, ob sich eine Person innerhalb oder außerhalb einer Verbotszone befindet", so der HLKA-Sprecher. Vor allem die vorgegebenen Abstände zu Schulen, Kinderspielplätzen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen seien "im Einsatzalltag nicht immer ohne weiteres erkennbar". Verbotszonen würden nicht durchgängig eingehalten - auch weil Unsicherheit bestehe über den räumlichen Geltungsbereich sowie über die Lage von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen.

"Verstöße werden insbesondere in stark frequentierten Bereichen wie Bahnhöfen, Parkanlagen oder Innenstädten festgestellt", ergänzte der Sprecher. Nach Erfahrungen der Polizei respektiere ein Teil der Konsumenten die bestehenden Regelungen, während vor allem in Gruppensituationen und in Abendstunden wiederholt Verstöße festgestellt würden.

Nur wenige Beschwerden und Bußgelder in Wiesbaden

In Wiesbaden gab es seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 nur wenige Beschwerden, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Dadurch habe die Teillegalisierung von Cannabis nur eine sehr geringe Auswirkung auf die Arbeit des Ordnungsamtes. Die Umsetzung der gesetzlich geforderten Schutzzonen stelle bisher kein Problem dar und werde positiv bewertet.

Die Landes- und Stadtpolizei habe in Wiesbaden in den beiden zurückliegenden Jahren sechs (2024) beziehungsweise zehn (2025) sowie im laufenden Jahr bisher ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz eingeleitet, teilte die Stadtverwaltung mit. Die Verstöße bezogen sich auf den Konsum in verbotenen Bereichen, in Gegenwart von Minderjährigen und das Mitführen von mehr als 25 Gramm Cannabis.

Öffentlicher Konsum in Gießen hat zugenommen

In Gießen stellen Ordnungshüter zwar immer wieder Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit fest - genaue Zahlen dazu könnten aber nicht genannt werden, erklärt eine Stadtsprecherin. "Eine Zunahme seit der Teillegalisierung ist jedoch vorhanden."

Kontrollen gestalteten sich angesichts der Vorgaben zu Verbotszonen "schwierig", da die Entfernung von 100 Metern von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen für Polizei und Vertreter des Ordnungsamtes schwer einzuschätzen sei - gerade dann, wenn sich Konsumenten nicht fest an einem Platz aufhalten, sondern in Bewegung seien. "Die Ahndung bezüglich der Entfernung wird dadurch erschwert." Insgesamt würden Verstöße "selten" festgestellt, erklärte die Sprecherin. "Seit April 2024 wurden bisher 5 Bußgeldverfahren eingeleitet, mit einer Bußgeldsumme von insgesamt 1.000 Euro."

Limburg will Verbotszonen konkret benennen

In der Stadt Limburg sollen Konsumverbotszonen für Cannabis jetzt konkret definiert werden. Die Ortsbeiräte beraten derzeit über entsprechende Vorschläge des Magistrats, wie die Stadt Ende Mai bekanntgegeben hatte. Ziel dabei: Klarheit schaffen sowohl für Konsumenten als auch Polizei und Ordnungshüter. Auch in Limburg kritisiert man einzelne Regelungen des Konsumcannabisgesetzes als "in der Praxis nicht nachvollziehbar und völlig unpraktikabel" - etwa was die Zuständigkeiten von Ordnungsamt und Polizei angeht: Bis zu einer bestimmten Besitzmenge liege eine Ordnungswidrigkeit vor, die von städtischen Ordnungshütern zu ahnden sei, während nur geringfügig höhere Mengen eine Straftat darstellen, für die die Polizei zuständig sei. "Diese Abgrenzung ist im konkreten Einzelfall nur schwer trennscharf umzusetzen."

Regelmäßige Streifen in Rüsselsheim

In den Verbotszonen in Rüsselsheim läuft die Stadtpolizei regelmäßig Streife. "Im vergangenen halben Jahr wurde lediglich ein konkreter Fall festgestellt, bei dem Personen in den Abendstunden auf einem Schulhof Cannabis konsumierten", teilte die Stadt mit. Bußgelder seien noch nicht verhängt worden. Eine Kennzeichnung wie bei Waffenverbotszonen sei grundsätzlich eine sinnvolle Idee. "An den praktischen Herausforderungen bei der Kontrolle der Verbotszonen würde dies jedoch wenig ändern. Die beschriebenen Schwierigkeiten hinsichtlich Größe, Übersichtlichkeit und Kontrollierbarkeit der Bereiche blieben weiterhin bestehen."

Quelle: dpa

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