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HessenKeine Ermittlungen gegen Frau von Ex-OB Feldmann

27.12.2022, 14:21 Uhr
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(Foto: Sebastian Gollnow/dpa-Pool/Archi)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Gegen die Frau des abgewählten Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD) wird nicht wegen Vorteilsannahme ermittelt. Es gebe keine Ermittlungen, "da es sich bei ihr nicht um eine Amtsträgerin handelt", sagte die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Nadja Niesen, am Dienstag der dpa. Es gebe aber einen hinreichenden Tatverdacht wegen Beihilfe zur Untreue.

Das Frankfurter Landgericht hatte den früheren Oberbürgermeister vergangene Woche wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei dem Verfahren ging es um Feldmanns enge Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt (Awo). Feldmanns damalige Freundin und spätere Frau hatte bei einem Abendessen 2014 mit der damaligen Awo-Sonderbeauftragten Hannelore Richter trotz fehlender Qualifikation und Berufserfahrung eine Einstellungszusage als Leiterin einer deutsch-türkischen Awo-Kita bekommen. Sie habe ein übertarifliches Gehalt bezogen, hinzu kamen ein Schein-Minijob und ein Dienstwagen.

Auch Beihilfe zur Vorteilsannahme komme in diesem Fall nicht in Betracht, sagte Niesen, "weil nicht nachzuweisen war, dass sie subjektiv erkannt hat, dass im Zusammenhang mit der Einstellungszusage als Leiterin der Kita eine Unrechtsvereinbarung zwischen Hannelore R. und Peter F. geschlossen wurde." Soweit ihr ein überhöhtes Gehalt versprochen und bezahlt wurde, gebe es keine Anhaltspunkte, dass sie in strafbarer Weise daran mitgewirkt habe.

Das Ermittlungsverfahren gegen Feldmann habe sich ursprünglich auch gegen seine Frau gerichtet, ergänzte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Das Verfahren gegen sie sei vor Anklageerhebung gegen ihren Mann abgetrennt worden. Das Ergebnis dieser Ermittlungen sei gewesen, dass gegen sie kein hinreichender Tatverdacht wegen Vorteilsannahme oder Beihilfe dazu bestehe.

"Es hat sich jedoch ein hinreichender Tatverdacht ergeben wegen Beihilfe zur Untreue in Bezug auf den von Hannelore R. abgeschlossenen Schein-Minijob als "Betreuerin" bei der Awo Wiesbaden", ergänzte Niesen. Wegen dieses Vorwurfs sei im Juli 2022 gegen Feldmanns Frau ein Strafbefehl über 120 Tagessätze sowie die Einziehung des Gehalts aus dem Minijob in Höhe von insgesamt 10 800 Euro beantragt worden. Gegen diesen Strafbefehl habe sie Einspruch erhoben.

Quelle: dpa

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