Regionalnachrichten

HessenMehr Gewalt unter Gefangenen als gegen Bedienstete in Hessen

17.02.2026, 04:02 Uhr
In-den-hessischen-Gefaengnissen-werden-manche-Haeftlinge-gewalttaetig-Eine-ganze-Reihe-von-Gegenmassnahmen-soll-dies-verhindern

Mehrere Tausend Männer und Frauen verbüßen in Hessen Haftstrafen. Alle in Einzelzellen? Auch hinter Gittern kann es Gewalttaten geben. Was tut das Land dagegen?

Wiesbaden (dpa/lhe) - In Hessens Gefängnissen kommt es zu mehr Gewalttaten zwischen Gefangenen als von Inhaftierten gegen Bedienstete. So meldeten die Justizvollzugsanstalten (JVA) von Januar bis August 2025 insgesamt 229 Verdachtsfälle vorsätzlicher Körperverletzung zwischen Gefangenen, wie Justizminister Christian Heinz (CDU) berichtete. Dem standen 28 Verdachtsfälle vorsätzlicher Körperverletzung "zum Nachteil von Bediensteten" gegenüber, ergänzte der CDU-Politiker in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Sascha Herr.

Deeskalationstraining und Drogendurchsuchungen

Nach früheren Angaben des Justizministers hatte allerdings im Gegensatz zur Gewalt unter Gefangenen diejenige von Inhaftierten gegen Justizvollzugsbeamte in den Jahren seit 2919 insgesamt gesehen etwas zugenommen. Gegen diese Gefahr gebe es bereits viele Maßnahmen. Sie reichen laut Heinz etwa vom Einsatz- und Deeskalationstraining für Bedienstete über intensive Drogendurchsuchungen in Hafträumen bis hin zu besonderer Schutzausrüstung für Justizvollzugsbeamte in Sondersituationen.

Der fraktionslose Abgeordnete Herr, laut dem hessischen Landtag einst AfD-Mitglied, sprach in seiner parlamentarischen Anfrage von "Überbelegung, Personalmangel und wiederholten Sicherheitsvorfällen" in den Gefängnissen im Land.

Auch mehrere Gefangene in einer Zelle

Justizminister Heinz antwortete, es gebe abgesehen von einer geringfügigen Ausnahme aus rein statistischen Gründen keine Belegung von mehr als 100 Prozent in Hessens Justizvollzugsanstalten. Auch seien keine Hafträume als "notbelegt" oder "notprovisorisch" gekennzeichnet. 3.980 Gefangene sind dem Minister zufolge einzeln in Zellen untergebracht. 552 teilten sich mit anderen Häftlingen einen Haftraum (Stand 31. Oktober 2025.).

Grundsätzlich werden laut Heinz die Inhaftierten "während der Ruhezeit einzeln im Haftraum untergebracht. Soweit eine schädliche Beeinflussung der Gefangenen nicht zu befürchten ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen und bei entsprechender Haftraumgröße eine gemeinsame Unterbringung erfolgen". Es dürften sich aber nicht mehr als drei Gefangene eine Zelle teilen.

Minister: Keine Haftverschonung wegen Überbelegung

Der Minister ergänzte auf entsprechende Frage des Abgeordneten Herr, ihm sei nicht bekannt, "dass ein Haftbefehl aufgrund von Überbelegung nicht hätte vollstreckt werden können".

Zur Personalsituation in Hessens Gefängnissen erläuterte Heinz, von rund 2.000 Stellen "im allgemeinen Vollzugsdienst im mittleren Justizdienst" seien 93 nicht besetzt (Stand 31. Oktober 2025).

Quelle: dpa

Regionales