HessenMinister Heinz plädiert für Vereinfachungen beim Erben

Unnötiges Warten aufs Erbe? Justizminister Heinz will für unstreitige Fälle das Verfahren vereinfachen. Warum es wichtig sein kann, zügig einen Erbschein zu bekommen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen will sich auf der Justizministerkonferenz dafür einsetzen, dass Erben nach einem Todesfall einfacher einen Erbschein bekommen. "Bei unstreitigen Verfahren, also wenn die gesetzlichen Erben und sonstigen Beteiligten bereits erklärt haben, dass sie mit dem Erbe einverstanden sind, soll dies nicht zusätzlich durch die Nachlassgerichte nochmal überprüft werden", erklärte Justizminister Christian Heinz (CDU). Die Justizministerkonferenz beginnt an diesem Donnerstag in Hamburg.
Überdies macht sich Hessen dafür stark, einen vorläufigen Erbschein einzuführen. Das Papier soll dort helfen, wo dringende Entscheidungen zum Nachlass getroffen werden müssen. "Ein Testament oder ein Erbvertrag soll ebenfalls als Erbnachweis anerkannt werden, schon heute ist das in vielen Fällen möglich", ergänzte Heinz. Um die Verfahren zu beschleunigen, sollen die Zentralen Testamentsregister digitalisiert werden. Sie sollen künftig die Daten der gesetzlichen Erben und weiteren Beteiligten erhalten, sofern diese digital vorliegen, und diese nicht erst ermitteln müssen, wie Heinz erklärte.
Rechtlich geht der Nachlass mit dem Erbfall über, praktisch oft nicht
Der Erbschein ist im deutschen Recht ein zentrales Legitimationspapier. Er entscheidet häufig darüber, ob Erbinnen und Erben beispielsweise gegenüber Banken, Versicherungen und Grundbuchämtern überhaupt handlungsfähig sind, wie der Minister erläuterte. "Rechtlich geht der Nachlass mit dem Erbfall über. Praktisch aber bleiben Konten, Grundstücke und andere Vermögenswerte vielfach blockiert, solange der Erbnachweis fehlt."
Das habe ganz konkrete Folgen, etwa auf Immobilienverkäufe, Verträge oder unternehmerische Entscheidungen. "Dadurch entstehen oftmals zusätzliche Kosten und andere Probleme. Damit wollen wir Schluss machen", kündigte Heinz an.