HessenNach Missbrauch: Zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er einen Jungen über mehrere Jahre sexuell missbraucht hatte, ist ein 54 Jahre alter Mann vom Landgericht Frankfurt zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem verfügte das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Der Angeklagte hatte im Verlauf des seit November laufenden Verfahrens eingeräumt, den damals zwölf Jahre alten Jungen zunächst während eines Ferienaufenthaltes in Frankreich und danach bei sich zuhause immer wieder sexuell missbraucht zu haben. 2018 fiel er schließlich erneut auf, nachdem er an einen anderen Minderjährigen pornografische Bilder in größerem Umfang verschickte. Auch diese Tat floss in die Verurteilung ein. AZ 4711 Js 234577/16
Maßgeblich für die Sicherungsverwahrung in der Psychiatrie war das Gutachten eines Experten, der dem Angeklagten eine erhebliche Wiederholungsgefahr attestierte. Wegen der damit verbundenen Gefahr für die Allgemeinheit sei eine dauerhafte Unterbringung angemessen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre und die Einweisung beantragt. Das Urteil ist rechtskräftig.