HessenPro-palästinensische Demos in Frankfurt und Kassel erlaubt

Kassel/Frankfurt (dpa/lhe) - Die am Samstagnachmittag geplanten pro-palästinensischen Kundgebungen in Frankfurt und Kassel dürfen stattfinden. Das teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Samstag mit. Damit bestätigte der VGH die zuvor ergangenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Frankfurt am Main und Kassel und wies die Beschwerden der Stadt Frankfurt sowie der Stadt Kassel zurück.
Deren Verbote der Kundgebungen seien rechtswidrig. Zur Begründung führt der 2. Senat des VGH aus, Versammlungsverbote kämen im Hinblick auf die grundrechtlich gewährte Versammlungs- und Meinungsfreiheit nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen in Betracht. Die dazu erforderliche unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung hätten weder die Stadt Frankfurt noch die Stadt Kassel hinreichend aufgezeigt.
Der Senat sei sich dabei bewusst, dass aus Anlass des terroristischen Überfalls der Hamas auf Israel bundesweit Versammlungen stattgefunden hätten, bei denen es zu Straftaten und Verstößen gegen das Versammlungsrecht gekommen sei. Bezüglich der hier angezeigten Versammlungen hätten beide Städte jeweils aber keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür vorgebracht, dass die hiesigen Versammlungen hinsichtlich Anmelder, Teilnehmerkreis und Thema damit vergleichbar seien.