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HessenStreit um Wolfsjagd in Mittelhessen weitet sich aus

07.07.2026, 15:19 Uhr
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Weitere Umweltverbände ziehen gegen den geplanten Abschuss junger Wölfe in Mittelhessen vor Gericht. Was sie dem Landwirtschaftsminister vorwerfen und wie das Land auf die Kritik reagiert.

Kassel/Wiesbaden/Greifenstein (dpa/lhe) - Weitere Umwelt- und Naturschutzverbände wollen den Abschuss von zwei jungen Wölfen in Mittelhessen mit juristischen Mitteln verhindern. Nach der Naturschutzinitiative haben auch der Umweltverband BUND sowie die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel gegen eine Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums (RP) Kassel erhoben, mit der zwei der Tiere im Lahn-Dill-Kreis zum Abschuss freigegeben worden waren. Zudem stellten sie einen Eilantrag, um den Abschuss zu verhindern, wie die Verbände mitteilten. Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang von Klage und Eilantrag.

Ministerium will zeitnahe Klärung

Das hessische Landwirtschaftsministerium erklärte, die Landesregierung werde ihre Rechtsauffassung im weiteren Verfahren darlegen und vertreten. Man strebe "eine zeitnahe gerichtliche Klärung an" und halte "ein aktives Bestandsmanagement der Wolfspopulation im Einklang mit den Anforderungen des Artenschutzes für erforderlich, um die Weidetierhaltung in Hessen zu schützen und die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung zu erhalten", so das Ministerium. "Die hessische Planung verfolgt dieses Ziel mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorgaben."

Zwei junge Wölfe im Lahn-Dill-Kreis im Visier

Mit der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel wird der "Revierübergreifende Wolfsmanagementplan für Hessen" umgesetzt. Die Verfügung gibt in der Jagdzeit vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Oktober 2026 den Abschuss von insgesamt vier juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis frei. Vorgesehen sind die Abschüsse ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis, wo es bei Greifenstein eines von insgesamt drei in Hessen etablierten Wolfsrudeln gibt. Da im bisherigen Monitoringjahr 2026/2027 jedoch bereits zwei Wölfe im Territorium des Greifensteiner Rudels tot aufgefunden und diese angerechnet würden, reduziere sich die Zahl der zum Abschuss freigegebenen Jungwölfe auf zwei Tiere, hatte das RP erläutert.

Umweltverbände fürchten Ausrottung des Wolfes

Die beiden Verbände warfen Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) "Stimmungsmache gegen den Wolf" vor. "Hessen hat keine Management-, sondern eine Bekämpfungsplanung vorgelegt. Eine Jagdzeit auf Wölfe führt nicht zu weniger Nutztierrissen", erklärte der BUND-Landesvorsitzende Jörg Nitsch. GzSdW-Vorstandsmitglied Björn Sepke fügte hinzu: "Mit einer generellen Abschussquote von 40 Prozent der Jungwölfe wird der Wolfsbestand langfristig ausgerottet." Der Umweltverband Nabu teilte mit, man unterstütze die rechtliche Überprüfung des Wolfsmanagementplans mit Fachexpertise und finanziellen Mitteln.

Mit Blick auf die Anrechnung der tot aufgefundenen Wölfe ergänzte Nitsch, wären diese beiden Wölfe erst nach dem Abschuss der laut Allgemeinverfügung eigentlich insgesamt vier zum Abschuss freigegebenen Wölfe gefunden worden, "wären sogar sechs Wölfe in Hessen zu Tode gekommen. Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) muss endlich seine Wolfspolitik korrigieren und die Bekämpfungsplanung zurückziehen", so Nitsch.

Endgültige Entscheidung über Eilantrag steht aus

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Kassel entschieden, dass bis zu einer (endgültigen) Entscheidung über einen entsprechenden Eilantrag der Naturschutzinitiative derzeit nicht von der Abschussgenehmigung Gebrauch gemacht werden dürfe. Wann endgültig über den Eilantrag entschieden wird, ist nach Angaben einer Sprecherin derzeit nicht absehbar.

Wolf seit März im Bundesjagdgesetz

Das hessische Landwirtschaftsministerium hatte Ende Juni seinen Plan zum Umgang mit Wölfen veröffentlicht. Demnach dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land in einer Jagdzeit zum Abschuss freigegeben werden. Der Wolf war im März dieses Jahres in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet - wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.

Ministerium weist auf jährliche Überprüfung hin

Ziel des Plans sei, die Entwicklung der Wolfspopulation "aktiv und maßvoll zu steuern", erläuterte das Ministerium. Hessen wolle dabei die Erfahrungen anderer Bundesländer berücksichtigen und möglichen Konflikten frühzeitig begegnen. Der im Managementplan festgelegte Anteil von bis zu 40 Prozent bedeute nicht, dass dieser Anteil jährlich auch ausgeschöpft werde. "Wie viele juvenile Wölfe tatsächlich entnommen werden, wird jedes Jahr auf Grundlage der aktuellen Entwicklung der Wolfspopulation neu festgelegt", hieß es.

Darüber hinaus würden als Fallwild aufgefundene Wölfe aller Altersklassen, beispielsweise infolge von Verkehrsunfällen, auf die maximal zulässige Zahl der zu entnehmenden juvenilen Wölfe angerechnet. "Gleiches gilt für Wölfe aller Altersklassen, die aufgrund von Nutztierrissen entnommen werden."

Quelle: dpa

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