HessenUrteil um Brudermord in Afghanistan erwartet

Ein angeblicher Kopfschuss und ein Angeklagter, der seinen Verteidiger "Teufel" nennt: Nach einem Verhandlungsmarathon soll in einem ungewöhnlichen Mordprozess in Hanau das Urteil verkündet werden.
Hanau (dpa/lhe) - Ein Brudermord, der sich vor mehr als elf Jahren in Afghanistan zugetragen haben soll, wird seit knapp einem Jahr vor dem Schwurgericht in Hanau untersucht. Ein 70-Jähriger ist angeklagt, weil er im Oktober 2015 in der Stadt Kandahar seinen jüngeren Bruder erschossen haben soll. Am kommenden Montag nun wird mit dem Urteil in dem Mammutprozess gerechnet.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, heimtückisch und aus Habgier gehandelt zu haben. Hintergrund sollen Erbstreitigkeiten um Grundstücke gewesen sein. Dabei stützt sich die Anklage vor allem auf die Aussage eines 22-jährigen Zeugen, der als damals Elfjähriger die Tat mitangesehen haben soll.
Verwandte erkennen mutmaßlichen Täter in Frankfurt wieder
Ins Rollen kam der Prozess, weil der Sohn und die Tochter des Getöteten ihren Onkel zufällig in einer Moschee in Frankfurt wiedererkannt hatten. Der 70-Jährige hatte zuletzt im Hanauer Stadtteil Großauheim gelebt. Die beiden Kinder hatten Anzeige erstattet und sind Nebenkläger.
Der Prozess findet in Deutschland statt, weil es im Strafgesetzbuch einen Paragrafen gibt, der die "stellvertretende Strafrechtspflege" ermöglicht. Da in Afghanistan nach Auffassung der deutschen Behörden keine rechtsstaatlichen Strafverfahren möglich sind und Deutschland keine offiziellen diplomatischen Beziehungen zur Taliban-Regierung hat, wurde der Grundsatz der Tatort-Zuständigkeit der Gerichte in diesem Fall aufgehoben.
Der heute 22-Jährige sagte als Zeuge aus, er habe die Tat 2015 als Kind mit angesehen. Er habe seinem Onkel damals ein Hoftor geöffnet, berichtete er in dem Prozess. Der Verwandte habe ihn aus dem Weg geschubst, sei mit einem unter einer Decke versteckten Gewehr ins Haus gegangen und habe seinen Bruder aus kürzester Distanz mit einem Kopfschuss getötet. Er habe seinen Onkel zweifelsfrei erkannt, sagte er.
Experte aus London und Schalte nach Japan
In dem Mammutverfahren in Hanau wurden zahlreiche Verwandte und Sachverständige vernommen, darunter auch ein Experte für afghanisches Recht aus London. Eine weitere Zeugin wurde per Videoschalte in Japan vernommen.
Immer wieder hatte der Angeklagte in dem Prozess den Mord bestritten und erklärt, er habe sich am Tattag in Pakistan aufgehalten. Zudem überwarf er sich mit einem seiner Pflichtverteidiger und bezeichnete ihn in laufender Verhandlung als "Teufel".