HessenVerstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht aufgedeckt

Im Kampf gegen Schwarzarbeit überprüfen Zollbeamte auf hessischen Baustellen mehr als 200 Arbeiter. Dabei kommt es auch zu Festnahmen.
Gießen/Kassel/Fulda (dpa/lhe) - Im Rahmen bundesweiter Zollprüfungen im Baugewerbe sind auch rund 100 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Gießen in Hessen fündig geworden. Am Dienstag hätten sie mehrere Baustellen in Nord-, Ost- und Mittelhessen unter die Lupe genommen und dabei unter anderem Verstöße gegen das Arbeits- und Aufenthaltsrecht aufgedeckt, teilte die Behörde mit. Schwerpunktmäßig sei es unter anderem um die Bekämpfung von Schwarzarbeit, um die Einhaltung des Mindestlohns sowie darum gegangen, ob die nötigen Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltstitel vorliegen.
Kontrollen sollen für faire Bedingungen am Arbeitsmarkt sorgen
Im Bezirk des Hauptzollamtes Gießen befragten die Beamten 223 Arbeiter von 73 Firmen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften zahlreiche Dokumente. Die Aktion war Teil bundesweiter Kontrollen auf Baustellen mit mehr als 3.200 beteiligten Zöllnerinnen und Zöllnern. "Solche Kontrollen sind wichtig, um faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Wer sich nicht an die Regeln hält, verschafft sich einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber ehrlichen Unternehmern", erklärte eine Sprecherin des Hauptzollamtes Gießen. Gerade auf Baustellen komme es immer wieder zu Verstößen.
Für drei Männer habe die Arbeit auf einer Baustelle im Landkreis Fulda mit ihrer vorläufigen Festnahme und einem Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes geendet. Auf einer Baustelle in Gießen wurde ein Monteur vorläufig festgenommen, der ohne gültigen Aufenthaltstitel arbeitete. In Kassel hätten vier Männer keine eindeutigen Aufenthalts- und Arbeitspapiere für hiesige Tätigkeiten vorlegen können. Die zuständigen Ausländerbehörden seien eingeschaltet worden.
Über diese Fälle hinaus bestehe bei 16 Arbeitern der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sowie bei zwei Arbeitern darauf, dass der Mindestlohn nicht gezahlt werde. Die Daten der Arbeitnehmer würden nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen.