HessenWegen Justizpanne: Haftbefehl gegen Brandstifter aufgehoben

Wegen eines Richterfehlers muss ein zu sieben Jahren Haft verurteilter Mann freigelassen werden. Was das Landgericht Hanau zu dem Fehler sagt.
Wächtersbach/Hanau (dpa/lhe) - Wegen eines Richterfehlers ist der Haftbefehl gegen einen zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilten Brandstifter und Betrüger aufgehoben worden. Die Richterin habe irrtümlich das Urteil inklusive der Zustellungsverfügung einer anderen Akte zugeordnet, teilte das Landgericht Hanau mit. Das Urteil wurde daher nicht fristgerecht zugestellt, dies führte zu einer Aufhebung des Haftbefehls durch das Oberlandesgericht Frankfurt. Über den Fall hatte der "Hanauer Anzeiger" berichtet.
Laut Angaben des Gerichts "handelte es sich dabei um einen bedauerlichen Einzelfall". Das Urteil werde dadurch nicht hinfällig. Die Frage, ob der Aufenthaltsort des Mannes bekannt sei, beantwortete die Justizbehörde nicht. Auch eine Anfrage bei Gericht, ob der Mann dennoch in Zukunft in Haft muss, blieb zunächst unbeantwortet.
Eigenes Haus angezündet
Der Mann war im Sommer 2025 wegen schwerer Brandstiftung und schweren Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Laut Feststellungen des Landgerichts hatte er an Weihnachten 2023 sein Haus in Wächtersbach (Main-Kinzig-Kreis) nachts selbst in Brand gesetzt, weil er in finanziellen Schwierigkeiten steckte und die Versicherungssumme einstreichen wollte.
Zur Verschleierung der Tat tarnte der Pakistaner den Brand als rechtsextremistischen Anschlag und sprühte an mehreren Stellen im Haus rassistische Parolen auf. Wegen des vermeintlich rechtsextremistischen Hintergrunds sorgte der Brand für überregionales Aufsehen. Zunächst ermittelte der Staatsschutz der Polizei wegen eines politischen Verbrechens.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, nach eingelegter Revision wird es nach Angaben des Landesgerichts Hanau vom Bundesgerichtshof überprüft.