Regionalnachrichten

HessenWeiteres Urteil in Korruptionskomplex kommende Woche

10.12.2025, 15:41 Uhr
Der-Angeklagte-hatte-die-Taten-gestanden

Vor Gericht steht ein Unternehmer, der Geld an einen korrupten Oberstaatsanwalt gezahlt haben soll. Er ist der dritte Mittäter des früheren hochrangigen Juristen, der vor Gericht steht.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Frankfurter Justizskandal um einen korrupten Oberstaatsanwalt wird kommende Woche ein weiteres Urteil fallen. Am Mittwoch, 17. Dezember (11.30 Uhr), soll damit der Prozess gegen einen ehemaligen IT-Unternehmer zu Ende gehen, dem Bestechung in 20 Fällen vorgeworfen wird. Am Mittwoch hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers.

Beim Prozessauftakt hatte der 53-Jährige gestanden, während Spaziergängen in einem Frankfurter Park immer wieder Bargeld an einen damaligen Oberstaatsanwalt übergeben zu haben. Der Anklage zufolge soll es sich um mindestens 66.000 Euro gehandelt haben.

Korruptionsermittler wegen Bestechlichkeit verurteilt

Der Oberstaatsanwalt war als Korruptionsermittler tätig und hatte dabei Aufträge an Firmen vergeben, an denen er heimlich mitverdiente. Dafür wurde er im Mai 2023 wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit, schwerer Untreue und Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft wurde er Anfang Dezember auf Bewährung aus der Haft entlassen.

Zwei Mittäter sind ebenfalls bereits verurteilt: ein Geschäftspartner zu einer fast dreijährigen Haftstrafe und ein Staatsanwalt, der mit ihm zusammenarbeitete, zu einer Geldstrafe.

Der nun vor Gericht stehende ehemalige IT-Unternehmer hatte jahrelang für die Einheit des Ex-Oberstaatsanwalts gearbeitet. Seine Firma sicherte im Auftrag der Ermittlungsstelle beispielsweise in verdächtigen Apotheken oder Arztpraxen Daten und bereitete sie auf.

Bargeld für die eigene Tasche gefordert

Der Angeklagte schilderte vor Gericht, wie der hochrangige Jurist im Jahr 2014 Extra-Geld für seine eigene Tasche forderte: pro abgerechneter Stunde einen Euro. Bei ihm sei der Eindruck entstanden, dass seine Firma ansonsten keine Aufträge mehr erhalten würde. Die Aufträge der Anti-Korruptionsabteilung hätten mindestens die Hälfte der gesamten Einnahmen ausgemacht. Der Angeklagte stellte sich, als das Gebaren des Oberstaatsanwalts 2020 aufflog.

Am Mittwoch forderte die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßiger Bestechung eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Wegen der langen Verfahrensdauer könnten drei Monate davon als verbüßt angesehen werden. Zudem sollten knapp 70.000 Euro von dem Angeklagten eingezogen werden, die er mit Hilfe des Ex-Oberstaatsanwalts verdiente.

Für den Angeklagten spreche, dass er nicht vorbestraft sei, sich gestellt habe und geständig sei. Andererseits habe auch er dazu beigetragen, dass das Vertrauen in die hessische Justiz beschädigt worden sei.

Opfer von manipulativem Ex-Oberstaatsanwalt?

Der Verteidiger des 53-Jährigen sagte, es sei klar, dass sich sein Mandant strafbar gemacht habe. Gleichzeitig sei er Opfer des manipulativen und durchsetzungsstarken früheren Oberstaatsanwalts. Dieser profitierte zudem von fehlenden Kontrollmechanismen in der hessischen Justiz.

"Er hat am Ende des Tages alles verloren", sagte der Anwalt über seinen Mandanten mit Verweis auf die Tatsache, dass dessen Firma Insolvenz anmelden musste, als die Vorwürfe bekannt wurden.

Die Barzahlungen an den Ex-Oberstaatsanwalt hätten nichts an der Beauftragung und Bezahlung der Firma geändert. Daher komme auch eine Verurteilung wegen versuchter Bestechung infrage. Der Verteidiger forderte eine Strafe von maximal einem Jahr.

Gegen den Angeklagten läuft nach dessen Angaben auch ein Zivilprozess, in dem das Land Hessen von ihm 6,5 Millionen Euro als Ersatz für die durch den früheren Oberstaatsanwalt beauftragten Umsätze fordert. In seinem letzten Wort sagte der 53-Jährige, heute würde er sich anders verhalten: "Ich habe daraus gelernt."

Quelle: dpa

Regionales