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Mecklenburg-VorpommernAfD-Fraktion und Land vor Gericht für Corona-Schutzfonds

25.08.2022, 03:34 Uhr
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(Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dp)

Es geht um Milliarden - am Donnerstag hat in Greifswald das Landesverfassungsgericht über den Corona-Schutzfonds des Landes verhandelt. Am Ende könnten verfahrensrechtliche Fragen entscheiden.

Greifswald (dpa/mv) - Kritik am MV-Schutzfonds zur Bewältigung der Corona-Folgen kommt von mehreren Seiten. Am Donnerstag hat das Landesverfassungsgericht in Greifswald über das Konstrukt verhandelt. Der Schweriner Finanzminister Heiko Geue (SPD) zeigte sich im Anschluss zufrieden: "Wir sind sehr zuversichtlich."

Gegenstand war die Klage der AfD-Landtagsfraktion und ihrer Abgeordneten gegen den zweiten Nachtragshaushalt vom Dezember 2020 und die damit verbundene Aufstockung des MV-Schutzfonds von 700 Millionen auf 2,85 Milliarden Euro. AfD-Fraktions-Chef Nikolaus Kramer sagte nach der Verhandlung: "Wir strotzen weder vor Optimismus, noch sind wir beunruhigt."

Die Kläger werfen Landtag und Landesregierung verschiedene Rechtsverstöße vor. So verstoße der zweite Corona-Sonderhaushalt gegen die Schuldenbremse. Sie sehen Rechte des Landtags sowie von einzelnen Abgeordneten verletzt, etwa weil ihnen aus ihrer Sicht bei dem Schutzfonds weniger Mitbestimmung zukomme als bei einem klassischen Haushalt.

Auch sehen sie teilweise keinen hinreichenden Zusammenhang zwischen den zu finanzierenden Maßnahmen und der Corona-Pandemie, mit der der Schutzfonds und die zusätzliche Schuldenaufnahmen begründet wurden. So würden bereits vor der Krise vorgesehene Projekte wie etwa die Digitalisierung der Schulen finanziert werden.

Der damalige Vorsitzende des Finanzausschusses, Gunter Jess (AfD), sagte am Donnerstag in Greifswald, der Verdacht liege nahe, dass die Pandemie für eine "Vorratskreditermächtigung" für die Zeit nach der Schuldenbremse genutzt wurde. Er zeigte auch Zweifel, ob die Höhe gerechtfertigt sei.

Finanzminister Geue verteidigte das damalige Handeln mit der besonderen Situation. Man habe es mit exponentiellem Wachstum der Corona-Infektionen zu tun gehabt - ohne zu wissen, inwiefern etwa reguläre Landtagssitzungen in der Folgezeit möglich seien. Für die genaue Zuteilung der Mittel war statt wie bei einem klassischen Haushalt nicht der gesamte Landtag, sondern nur der Finanzausschuss zuständig. Dass Mittel nicht vorab genau verplant worden seien, habe für die notwendige Flexibilität bei der Bekämpfung der Pandemie-Folgen gesorgt, erklärte Geue.

Auch vom Landesrechnungshof, anderer Oppositionsparteien und dem Bund der Steuerzahler gab es Kritik an der Milliarden-Ausstattung des MV-Schutzfonds. Er entspricht mehr als dem Viertel eines Jahresetats des Bundeslandes. In Hessen hatte der Staatsgerichtshof das kreditfinanzierte Sondervermögen dieses Bundeslandes zur Bewältigung der Corona-Krise im Herbst 2021 für verfassungswidrig erklärt.

Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts in Greifswald, Monika Köster-Flachsmeyer, stellte aber klar, dass es sich anders als in Hessen oder bei einem weiteren Verfahren in Rheinland-Pfalz nicht um ein sogenanntes Normenkontrollverfahren handle und damit nicht der Schutzfonds als solches Gegenstand sei. Vielmehr gehe es um mögliche Verletzungen der Rechte des Landtags oder einzelner Parlamentarier. Für ein Normenkontrollverfahren fehlten der AfD die notwendigen 30 Prozent im Schweriner Landtag.

Köster-Flachsmeyer deutete an, dass das Gericht zumindest vorläufig keine Verletzung des Budgetrechts des Landtags sehe. Mit Blick auf etwaige Verletzungen der Rechte von Abgeordneten zeigte sie sich offener, was die Vorwürfe angeht. Eine Entscheidung soll am 24. November bekanntgegeben werden.

Quelle: dpa

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