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Mecklenburg-VorpommernBerufungsverfahren im Drosten-Prozess nicht vor Sommer

06.02.2025, 15:39 Uhr
Die-damals-noch-drei-Angeklagten-mit-ihren-Anwaelten-beim-Prozess-am-Amtsgericht-Waren
(Foto: Helmut Reuter/dpa)

Der Virologe Christian Drosten wurde im Sommer 2022 auf einem Campingplatz in MV angefeindet. Ein Paar wurde vor Gericht deshalb verwarnt. In dem Fall steht im Sommer ein Berufungsverfahren an.

Neubrandenburg (dpa/mv) - Im Fall um ein wegen Verleumdung und Beleidigung gegen den Virologen Christian Drosten erstinstanzlich verurteilten Camper-Paars wird ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Neubrandenburg wohl erst zum Sommer hin starten. Mit einem Verhandlungsbeginn dürfte nicht vor Juni zu rechnen sein, teilte ein Gerichtssprecher mit. Hintergrund ist ein durch Ruhestand bedingter Wechsel im Vorsitz der Berufungskammer. Das Landgericht Neubrandenburg muss sich mit einem Urteil des Amtsgerichtes Waren vom 18. April 2024 befassen.

Der Richter hatte dem Paar damals eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Das bedeutet, dass das Gericht zwar die Schuld des Angeklagten feststellt und eine Geldstrafe ausspricht. Diese wird aber vorbehalten, es ist also eine Art Bewährung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der damals 49 Jahre alte Haupttäter legten aber Rechtsmittel ein. Gegen eine weitere Angeklagte war das Verfahren zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Drosten hatte im Juni 2022 mit seiner Familie eine Nacht auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte verbracht. Er hatte im Verfahren geschildert, er sei mit seinem vierjährigen Sohn vom Zähneputzen auf dem Rückweg zum Zelt gewesen. Dann habe sich ihnen der Angeklagte mit einer Bierflasche in der Hand in den Weg gestellt und ihn lautstark beschimpft. Am Folgetag sei es auch mit dessen Frau und erneut mit ihrem Mann zur Auseinandersetzung gekommen. Drosten hatte sich nach eigener Aussage bedroht und beleidigt gefühlt und schließlich die Polizei gerufen.

Quelle: dpa

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