Mecklenburg-Vorpommern Bürgerbegehren gegen LNG-Anlage auch laut Gericht unzulässig
09.09.2025, 14:26 Uhr
Erst stoppt die zuständige Gemeinde auf Rügen ein von LNG-Kritikern angestrebtes Bürgerbegehren. Dann klagen die Initiatoren - erst einmal ohne Erfolg.
Greifswald/Sassnitz (dpa/mv) - Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die Ablehnung der Stadt Sassnitz eines gegen das benachbarte LNG-Terminal gerichteten Bürgerbegehrens bestätigt. Dem eingereichten Bürgerbegehren fehle der sogenannte Kostendeckungsvorschlag, begründete eine Gerichtssprecherin die Entscheidung nach der Verhandlung am Dienstag. Die Initiatoren haben demnach nicht, wie eigentlich vorgesehen, Vorschläge gemacht, wie Kosten beglichen werden sollen, die durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren entstehen könnten.
Nach dem Wunsch der Initiatoren sollte per Entscheid erreicht werden, dass die Fährhafen Sassnitz GmbH keine Geschäfte abschließt, die das Ziel der Errichtung und des Betriebes von LNG-Infrastruktur auf dem Betriebsgelände verfolgen. Bereits geschlossene Verträge, etwa über die Überlassung von Grundstücken, sollten aufgelöst werden. Der Hafen gehört zu 90 Prozent der Stadt Sassnitz. Die Stadtvertretung hatte das Bürgerbegehren Anfang 2024 abgelehnt. Das Terminal ist inzwischen längst in Betrieb.
Stadt verwies auch auf mögliche Kosten
Eine Beschlussvorlage der Stadt Sassnitz hatte formelle, aber auch inhaltliche Unrechtmäßigkeiten geltend gemacht. Die zur Fragestellung mitgelieferte Begründung etwa sei suggestiv formuliert. Auch der fehlende Kostendeckungsvorschlag war kritisiert worden. Soweit der Bürgerentscheid dazu führen würde, dass Verträge aufzulösen wären, würden Schadens- und Ersatzansprüche und damit auch Kosten drohen. Die Stadt hatte zudem auf mögliche Einnahmeausfälle für die Fährhafen Sassnitz GmbH verwiesen.
Die Initiatoren hatten gegen die Ablehnung geklagt. Nach der Abweisung ihrer Klage steht ihnen noch der Weg in die nächste Instanz ans Oberverwaltungsgericht Greifswald frei.
Quelle: dpa