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Mecklenburg-VorpommernKritik an Finanzausstattung der Betreuungsvereine

07.12.2022, 18:42 Uhr

Schwerin (dpa/mv) - Gewissermaßen auf den letzten Drücker hat Mecklenburg-Vorpommern die vom Bund beschlossene Reform von Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Landesrecht überführt. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. In der abschließenden Debatte warfen Redner der Oppositionsfraktionen am Mittwoch im Landtag dem Sozialministerium vor, die Gesetzesänderungen mit heißer Nadel gestrickt zu haben. Zudem beklagten sie eine unzureichende Finanzausstattung der Betreuungsvereine.

"Für ein derart schnell alterndes Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern ist der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ein Desaster", konstatierte Anne Shepley von den Grünen. Aufgrund der demografischen Entwicklung würden immer mehr Menschen im Nordosten Hilfe benötigen. Betroffene Familien müssten sich dann durch einen Bürokratiedschungel kämpfen, um Unterstützung durch Betreuungsvereine in Anspruch nehmen zu können.

Kritik kam auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. "Die Betreuungsvereine im Land hatten gehofft, dass ihre Finanzierung nun endlich auf eine sichere und solide Basis gestellt wird. "Das heute im Landtag verabschiedete Gesetz sieht aber keine Sicherheit, sondern weiterhin eine Finanzierung nach Haushaltslage vor", beklagte Verbands-Vorstandsmitglied Paul Weier. Betreuungsvereine müssten somit weiter um ihre Existenz fürchten, obwohl sie gesetzlichen Anspruch auf auskömmliche Finanzierung ihrer Pflichtaufgaben hätten.

Laut Weier übernehmen Betreuungsvereine Aufgaben der Daseinsvorsorge, die sonst von den Betreuungsbehörden übernommen werden müssten. Ehrenamtliche Betreuer würden so die öffentliche Hand entlasten, die ansonsten deutlich teurere Berufsbetreuer einsetzen müsste. Doch gewähre das Land den 35 Betreuungsvereinen in Mecklenburg-Vorpommern im Schnitt lediglich 5500 Euro im Jahr.

Wie Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) sagte, standen für die Unterstützung der anerkannten Betreuungsvereine in der Vergangenheit 150 000 Euro jährlich zur Verfügung. Im Haushaltsplan für das Jahr 2023 sei die Summe auf 200.000 Euro erhöht worden. Doch solle vor Aufstellung des Doppeletats 2024/25 die Notwendigkeit einer weiteren Erhöhung geprüft werden. Kernanliegen des neuen Betreuungsrechts sei die stärkere Betonung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit der zu Betreuenden und die Sicherstellung der Qualität der Betreuung.

Quelle: dpa

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