Mecklenburg-VorpommernWolf: MV stimmt neuem Jagdgesetz im Bundesrat nicht zu

Wölfe, die Weidetiere reißen, sollen nach einer Änderung des Bundesjagdgesetzes leichter zu jagen sein. Doch MV-Umweltminister Backhaus sieht Fallstricke im Kleingedruckten.
Berlin/Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommern hält das am Freitag vom Bundesrat durchgewunkene neue Bundesjagdgesetz für nicht geeignet, um wirksam gegen den Wolf vorzugehen. Für den Abschuss des Raubtiers gebe es einander widersprechende Regelungen im Bundesjagdgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz - und für einen Vorrang des Jagdgesetzes fehle eine klare Regelung, kritisierte Umweltminister Till Backhaus (SPD). Er rechne fest mit Klagen gegen das neue Gesetz, erklärte er.
MV stimmt Gesetzesnovelle nicht zu
Backhaus stimmte nach eigenen Angaben der Gesetzesnovelle am Freitag im Bundesrat nicht zu. Dennoch werde MV seine Hausaufgaben erledigen und zeitnah einen Managementplan für den Wolf im Nordosten vorlegen, versicherte er. "Ob dieser aber jemals zur Anwendung kommt, bezweifele ich", so der Minister. "Zumindest für diesen Sommer dürfte sich der Wolf in Deutschland wohl bald wieder in Sicherheit wiegen. Die Weidetierhalter hingegen nicht."
In MV lebten nach Angaben des Schweriner Umweltministeriums im vergangenen Jahr 28 Wolfsrudel nach 19 im Jahr davor. 2025 gab es demnach 77 mutmaßliche Wolfsangriffe auf Weidetiere - dabei wurden 424 Tiere getötet und 39 verletzt.
Was sieht das geänderte Bundesjagdgesetz vor?
Der Bundesrat stimmte der Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz zu. Damit können die Länder nun die Jagd in jenen Regionen erlauben, wo sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er sogar unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Darüber hinaus können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind - etwa auf Almen oder Deichen. Für Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde soll es trotzdem weiterhin finanzielle Unterstützung vom Staat geben.