Mecklenburg-VorpommernSeenplatte-Landkreis will gegen Innenministerium klagen

Der Kreistag hatte den BSW-Politiker Jens Kreutzer zum Vize-Landrat gewählt. Das Innenministerium schob dem einen Riegel vor. Dagegen will der Landkreis jetzt vor Gericht ziehen.
Schwerin/Neubrandenburg (dpa/mv) - Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte will gegen das Nein des Schweriner Innenministeriums zum gewählten Vize-Landrat Jens Kreutzer (BSW) klagen. Die Kreistagsmitglieder stimmten einem entsprechenden Antrag in einer Sondersitzung in Neubrandenburg einstimmig zu. Der Landrat werde beauftragt, die Klage unverzüglich beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.
Nicht genügend qualifiziert?
Kreutzer war im Dezember 2025 zum Beigeordneten und zweiten Stellvertreter des Landrats des flächenmäßig größten deutschen Landkreises gewählt worden. Das von Christian Pegel (SPD) geführte und für die Kommunalaufsicht zuständige Innenministerium in Schwerin hatte seiner Berufung widersprochen. Kreutzer sei für das kommunale Spitzenamt nicht ausreichend qualifiziert, hieß es. Das hatte für Wirbel gesorgt. Gefordert würden etwa Kenntnisse in den Bereichen Kommunal- und Verwaltungsrecht, Ordnungs- und Asylrecht, Brand- und Katastrophenschutz, einschließlich Rettungsdienst, sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsrecht.
Kreutzer nach Entscheidung erleichtert
Der BSW-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Maik Michalek, sprach von einem "politischen Skandal". An Kreutzers Eignung gebe es keinerlei Zweifel. Stattdessen werde eine Eignungsdebatte geführt, "die so willkürlich ist wie absurd." Auch BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht hatte dem Schweriner Innenministerium bereits Willkür vorgeworfen. "Offenbar ist das BSW der rot-roten Regierung ein echter Dorn im Auge."
Kreutzer selbst zeigte sich nach der Entscheidung des Kreistags erleichtert. "Sie ist ein starkes Signal für die kommunale Selbstverwaltung und für den Rechtsstaat", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Wenn eine demokratische Wahl beanstandet wird, dann gehört das transparent und juristisch überprüft – und nicht politisch vorentschieden." Er werde mit seinem Anwalt beraten, ob er beantragen werde, im Verfahren beigeladen zu werden.