Mecklenburg-VorpommernStreit um neue Privatschule in Stralsund beigelegt

Schwerin (dpa/mv) - Im Streit um die Zulassung einer privaten Schule in Stralsund hat es kurz vor Beginn des neuen Schuljahres in Mecklenburg-Vorpommern eine Übereinkunft gegeben. Wie das Bildungsministerium am Mittwoch in Schwerin mitteilte, kann die Schule in freier Trägerschaft der Initiative "unseKinder gGmbH" mit der Grundschule und der Integrierten Gesamtschule mit den fortführenden Jahrgangsstufen 5 und 6 an den Start gehen. Diese Entscheidung erfolgte erst nach Einschaltung des Verwaltungsgerichts in Greifswald.
Das Ministerium hatte den Antrag auf Eröffnung der Schule in Stralsund zunächst abgelehnt. Nach eigenen Angaben hatte es Zweifel, dass die neue Schule über genügend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer verfügt. Vom Schulträger "unseKinder" seien weder Abschlusszeugnisse noch Arbeitsverträge fristgerecht eingereicht worden. Diese hätten dann aber Ende Juli bei Gericht vorgelegen, so dass das Ministerium einen vorgeschlagenen Vergleich habe annehmen können. "Nach Prüfung der Gründe der vorläufigen Regelung durch das Gericht wird das Bildungsministerium keine Beschwerde einlegen", heißt in der Mitteilung. Für betroffene Eltern und Schüler bestehe somit Klarheit.
Seit Jahren hält auch in Mecklenburg-Vorpommern der Andrang auf Privatschulen an. Wie aus Daten des Statistischen Amtes hervorgeht, befinden sich etwa 80 der rund 560 Schulen im Land in freier Trägerschaft. Dort lernen etwa 19.000 Schüler. Früheren Angaben des Bildungsministeriums zufolge liegt der Anteil der an Privatschulen unterrichten Kinder und Jugendlichen im Nordosten inzwischen bei etwa 12 Prozent. Das ist deutlich über dem Bundesdurchschnitt von etwa 9 Prozent. Vor 20 Jahren besuchten gerade einmal 2 Prozent der Schüler in Mecklenburg-Vorpommern eine Schule in freier Trägerschaft. Dazu gehören etwa Waldorf- und Montessorischulen, aber auch Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Kirchen und Vereinen. Auch diese erhalten Geld vom Staat, erheben zur Finanzierung aber auch Schulgebühren, in der Regel gestaffelt nach dem Elterneinkommen.