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Niedersachsen & BremenGericht bestätigt Maskenpflicht in Osnabrücker Innenstadt

29.10.2020, 17:19 Uhr
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(Foto: Arne Dedert/dpa)

Osnabrück (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die in der Innenstadt geltende Maskenpflicht bestätigt. Es lehnte am Donnerstag den Eilantrag eines Bürgers gegen die seit vergangene Woche geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den wichtigsten Einkaufsstraßen ab. Als Grund führte das Gericht unter anderem an, dass die Maskenpflicht notwendig und damit verhältnismäßig sei. Eine Ansteckung mit dem Coronavirus sei in stark frequentierten Bereichen der Innenstadt für Passanten angesichts des diffusen und sich rasant entwickelnden Infektionsgeschehens wahrscheinlicher geworden.

Aus Sicht der Kammer kann die Maskenpflicht nicht nur die Ausbreitung der Infektion verlangsamen. Sie ermögliche auch, dass die Bürger weiterhin in der Innenstadt Besorgungen erledigen und die Geschäfte geöffnet bleiben könnten, hieß es in dem noch nicht rechtskräftigen Beschluss. (Az.: 3 B77/20)

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