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Niedersachsen & BremenLandtag prüft Firmenbeteiligung von AfD-Politiker Schledde

03.03.2026, 17:38 Uhr
AfD-Landeschef-Schledde-hat-seine-Einkuenfte-nach-Parteiangaben-korrekt-angegeben

Profitierte der AfD-Landeschef finanziell von Parteievents? Eine Firmenbeteiligung wirft Fragen auf, mit denen sich jetzt auch Landtagspräsidentin Naber befasst.

Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens AfD-Landeschef Ansgar Schledde drohen womöglich Konsequenzen seitens des Landtags, weil er eine Firmenbeteiligung zu spät offengelegt haben könnte. Schledde, der auch stellvertretender Fraktionschef der AfD im Landtag ist, soll einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" zufolge mit 35 Prozent an der Eventfirma Isterberg Event GmbH beteiligt sein – einer Firma, die auch AfD-Veranstaltungen organisiere.

Die Landtagsverwaltung bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass Schledde den Landtag Ende Februar über diese Beteiligung informierte. Die Mitteilung erfolgte demnach aber erst, nachdem die Zeitung die Landtagsverwaltung auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht hatte. Landtagspräsidentin Hanna Naber (SPD) prüfe den Sachverhalt derzeit.

AfD: Schledde hat Einkünfte korrekt angegeben

Ein Sprecher der AfD Niedersachsen teilte mit, Schledde habe seine Nebeneinkünfte seit Beginn seiner Abgeordnetentätigkeit gemäß der Geschäftsordnung des Landtags und in enger Absprache mit der Landtagsverwaltung "korrekt angegeben".

Zu weiteren Fragen – etwa, ob er über die Firmenbeteiligung finanziell von AfD-Veranstaltungen profitiere und, wenn ja, in welcher Höhe – werde er sich nicht äußern. Die Landtagsverwaltung erklärte, Schledde habe nach eigenen Angaben keine veröffentlichungspflichtigen Einkünfte aus der Beteiligung an der Isterberg Event GmbH.

Ordnungsgeld von bis zu 51.000 Euro möglich

Die Abgeordneten sind nach der Geschäftsordnung des Landtags verpflichtet, Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften mitzuteilen, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird. Bestehen daraus Einkünfte von mehr als 1.000 Euro monatlich oder 10.000 Euro jährlich, ist auch die Höhe der Einkünfte anzugeben.

Sollte das Landtagspräsidium im Fall von Schledde einen Verstoß gegen die Meldepflicht feststellen, kann es als letzte Sanktion ein Ordnungsgeld verhängen, das maximal bis zur Hälfte der jährlichen Grundentschädigung betragen kann. Demnach ist im Extremfall eine Sanktion von bis zu rund 51.000 Euro möglich. Derzeit wird der Sachverhalt aber noch geklärt.

Welche Tätigkeiten bisher für Schledde verzeichnet sind

Mit welchem Anteil Schledde seine Beteiligung an der Eventfirma gegenüber dem Landtag angegeben hat, teilte die Verwaltung nicht mit. Anzeigepflichtig sei eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent. Eine Offenlegung der exakten Höhe des Anteils sei aber nicht vorgesehen, erklärte ein Sprecher.

Bislang listet der Landtag auf Schleddes Abgeordnetenseite entgeltliche Tätigkeiten als selbstständiger Bauunternehmer sowie als geschäftsführender Gesellschafter einer Klinkerbau-Gesellschaft auf, ebenso wie Beteiligungen an eben jener Klinkerbau-Gesellschaft sowie an einer gleichnamigen Verwaltungsgesellschaft. Diese Angaben würden nun aufgrund von Aktualisierungen durch Schledde überprüft.

Quelle: dpa

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