Niedersachsen & BremenAfD-naher Verein zieht gegen VW vor Landesarbeitsgericht

Volkswagen verweigert einem AfD-nahen Verein den Zutritt zu einem Werk. Das Landesarbeitsgericht Hannover entscheidet nun über die Berufung der "alternativen Gewerkschaft".
Hannover (dpa/lni) - Der Streit zwischen der AfD-nahen Arbeitnehmerorganisation Zentrum und VW um Zugang zu einem Werk geht in die nächste Instanz. Die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen werde am 12. Mai über die Berufung von Zentrum verhandeln, teilte das Gericht in Hannover mit. Zentrum wehrt sich damit gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig, das die Klage im vergangenen August in erster Instanz abgewiesen hatte.
Der Verein, der sich selbst als "alternative Gewerkschaft" bezeichnet, will bei Volkswagen Group Services am Standort Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) gewerkschaftliche Vertrauensleute wählen lassen und verlangte dafür Zugang zum Betrieb. Volkswagen verweigert dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit. Daher könne sich der Verein auch nicht auf die gesetzlichen Sonderrechte einer Gewerkschaft berufen.
Bisher ist der Verein vor allem in Süd- und Ostdeutschland aktiv. Gegründet wurde er 2009 als "Zentrum Automobil" im Mercedes-Benz-Werk in Stuttgart-Untertürkheim. 2010 gelang dort mit einer eigenen Liste erstmals der Einzug in den Betriebsrat, später auch bei Daimler in Rastatt und Sindelfingen.
Bei der diesjährigen Betriebsratswahl im März tritt Zentrum erstmals auch bei VW in Niedersachsen an - mit zwei Kandidaten im Werk Braunschweig. Sie gelten dort aber nicht als Gewerkschaftsliste, sondern als Arbeitnehmerliste ohne Gewerkschaftsstatus.