Nordrhein-WestfalenNRW will Berichtspflichten für Unternehmen streichen

NRW will Unternehmen und Bürger von bürokratischem Aufwand entlasten: Berichtspflichten sollen gestrichen und digitale Kommunikation zum Standard werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat mehrere Gesetzesentwürfe zum Bürokratieabbau beschlossen. So soll zum 1. Januar 2027 allen Berichts- und Dokumentationspflichten des Landes, die zulasten der Wirtschaft gehen, die rechtliche Grundlage entzogen werden.
Was aus Sicht der Fachverwaltungen zwingend notwendig ist, müsse bis dahin per Rechtsverordnung positiv festgestellt werden. Andernfalls entfalle die Regelung ersatzlos, gab NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in Düsseldorf bekannt. Es handele sich "um einen kraftvollen Befreiungsschlag gegen unnötige Bürokratie".
Die E-Mail soll bei der Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden zur Regel werden. Alle zentralen Anliegen sollen künftig per E-Mail erledigt werden können. Die Kommunen könnten sich zudem künftig auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen befreien lassen.
Umkehr der Beweislast
Das Entlastungspaket sei eine Umkehr der Beweislast, sagte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne): "Nicht der Abbau von Bürokratie muss begründet werden, sondern ihr Fortbestand." Unnötige Berichtspflichten würden abgeschafft, digitale Kommunikation zum Regelfall und die Kommunen bekämen mehr Freiheit für Innovation.
Ein durchschnittlicher Handwerksbetrieb müsse monatlich 32 Stunden oder sieben Prozent der Arbeitszeit für Bürokratie aufbringen, sagte Neubaur. Dazu gehöre etwa die mehrfache Erfassung von Arbeitszeiten. Die Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten spare Unternehmen Zeit und Kosten.
Bürger und Unternehmen müssten endlich raus aus der Bittstellerposition, sagte der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU).
Einfachere Förderverfahren
Förderverfahren sollen künftig einfacher werden: Auf die flächendeckende Prüfung jedes einzelnen Verwendungsnachweises werde verzichtet. Stattdessen setze das Land auf vollautomatisierte Bescheide, vereinfachte Nachweise und den verstärkten Einsatz von Pauschalen. Damit könnten risikoarme Fälle automatisiert innerhalb von Sekunden beschieden werden.
Im nächsten Schritt würden die Verbände zu den Gesetzesentwürfen angehört. Die Gesetzesentwürfe sollen noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden und die Gesetze zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.